Flächennutzungsplan Stadt Kamp-Lintfort Frühzeitige Beteiligung

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamp-Lintfort

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.08.2025 bis 26.09.2025
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Planzeichnung

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  -

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2024 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. In seiner Sitzung am 08.07.2025 hat der Rat den Beschluss gefasst, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Planungsanlass und Geltungsbereich

Der im Jahr 1994 wirksam gewordene Flächennutzungsplan (FNP) mit seinen etwa 35 Einzeländerungen entspricht nur noch eingeschränkt der derzeit tatsächlich vorzufindenden Flächenstruktur, den gewandelten rechtlichen Ansprüchen und einer in die Zukunft weisenden Bauleitplanung unter veränderten Rahmenbedingungen, wie beispielsweise erhöhten Umweltschutzanforderungen oder dem demografischen Wandel.

Der neu aufzustellende Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet von Kamp-Lintfort und ist im angefügten Übersichtsplan dargestellt.

Planungsziel

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden die städtebaulichen Leitlinien für die nächsten Jahrzehnte festgelegt. Der FNP stellt den Entwicklungsrahmen für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) dar. Vor dem Hintergrund des langfristigen Planungshorizonts des FNPs soll die Planung Flächen für die Entwicklung von neuen Wohnbau- und Gewerbeflächen und anderen Nutzungen darstellen, um ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für die verschiedenen Flächenansprüche zu bieten. Erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt eine Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsziele des FNPs.

Beteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 25. August 2025 bis zum 26. September 2025. 

Während dieser Zeit können die Planunterlagen eingesehen werden und es besteht für alle Interessierten die Gelegenheit, sich über die Planungen zu informieren und unterrichten zu lassen.

Zusätzlich lädt die Stadt Kamp-Lintfort zu einer Informations- und Erörterungsveranstaltung zu diesem Planungsvorhaben alle Interessierten

am 28. August 2025 um 18.30 Uhr
in den Schirrhof, Friedrich-Heinrich-Allee 79, 47475 Kamp-Lintfort ein.

Ihre Anregungen und HInweise erfassen Sie bitte hier:

Kontakt

Herr Arne Gogol
Telefon: 02842 / 912-325
E-Mail: arne.gogol@kamp-lintfort.de

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung  -Bauleitplanung-

 Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder
E-mail: info@kamp-lintfort.de. 

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255     E-Mail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

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