Bebauungsplan Stadt Kamp-Lintfort Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan LIN 162 Neues Stadtquartier Friedrich Heinrich – Teilbereich Mitte

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 01.05.2026
  • Stellungnahmen 11 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. März 2026 den Entwurf des Bebauungsplanes LIN 162 Neues Stadtquartier Friedrich Heinrich – Teilbereich Mitte gebilligt und beschlossen, den Entwurf einschließlich der Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen. Parallel zu Aufstellung Bebauungsplanes wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die 31. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.

Planungsziel & Plangebiet

Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur baulichen Entwicklung des zentralen Teilbereiches des neuen Stadtquartieres auf dem ehemaligen Zechengelände des Bergwerk West zu schaffen. Durch die Aufstellung der Bauleitpläne soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Grundlage der baulichen Entwicklung bildet ein städtebauliches Konzept, welches auf dem in 2019 beschlossenen Rahmenplan für das neue Stadtquartier beruht. Der Planbereich des Bebauungsplans LIN 162 ist in dem beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

Kontakt

Herr Christian Mörs
Telefon: 02842 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung  -Bauleitplanung-

 Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder
E-mail: info@kamp-lintfort.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255     E-Mail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

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