Bebauungsplan Stadt Kamp-Lintfort Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan STA 146 ABC-Gebäude, 1. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.06.2026 bis 13.07.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtsplan

Das Planverfahren STA 146 ABC-Gebäude, 1. Änderung befindet sich derzeit in Aufstellung.

Der Bebauungsplan STA 146 „ABC-Gebäude“ der Stadt Kamp-Lintfort ist seit dem Jahr 2004 rechtsverbindlich. Hauptplanungsziel dieses Bebauungsplanes war die Festsetzung eines Sondergebietes für Einzelhandel aus den Warenbereichen Schuhe / Sportartikel und Bekleidung, um eine Nachfolgenutzung für das sogenannte ABC-Gebäude und das unmittelbare Umfeld zu ermöglichen.

Zentrales Element des Planbereichs ist das sogenannte ABC-Gebäude. Das Gebäude stellt mit seiner markanten Backsteinfassade ein prägendes bauhistorisches Gebäude im Stadtgebiet dar. Beidseitig des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes wurden auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes STA 146 zwei zweigeschossige Gebäude errichtet, die achsial auf das Bestandsgebäude ausgerichtet wurden. In den drei Gebäuden wurden der seinerzeitigen Zielsetzung entsprechend jeweils Einzelhandelsbetriebe mit den Sortimenten Schuhe, Sportartikel und Bekleidung angesiedelt.

Aufgrund des geänderten Einkaufsverhaltens (insbesondere des zunehmenden Onlinehandels) konnte das im ABC-Gebäude ansässige Schuhgeschäft nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und wurde im Jahr 2025 geschlossen. Da die Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit den bislang zulässigen Sortimenten vor dem Hintergrund der sich verändernden Einzelhandelslandschaft als unwahrscheinlich einzustufen ist, kommt insbesondere eine Nachfolgenutzung durch nicht störende Handwerksbetriebe in Betracht. 

Derzeit sind Handwerksbetriebe im Plangebiet auf der Grundlage der Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. STA 146 nicht zulässig. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens soll daher die bestehende textliche Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung ergänzt werden, um eine entsprechende Ansiedlung von Handwerksbetrieben an dem gewünschten Standort zu ermöglichen und so einen dauerhaften Leerstand des denkmalgeschützten und ortsbildprägenden ABC-Gebäudes zu verhindern. Da die 1. Änderung des Bebauungsplanes STA 146 ausschließlich eine textliche Festsetzung betrifft, bestehen die zeichnerischen Festsetzungen und Hinweise und damit auch der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes unverändert weiter.

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Telefon: 02842 / 912-328
E-Mail: britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de

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