Bebauungsplan Wallfahrtsstadt Kevelaer Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Kevelaer Nr. 100 (Erweiterung Gewerbegebiet Engelsray)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 12.04.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung - Bauleitplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Bebauungsplan Kevelaer Nr. 100 (Erweiterung Gewerbegebiet Engelsray)

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat am 27.01.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Kevelaer Nr. 100 (Erweiterung Gewerbegebiet Engelsray) gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Kevelaer die Flurstücke 39, 174, 176, 178 und 182 der Flur 6. Die geometrisch eindeutige Abgrenzung des Plangebietes wird durch die Grenzen des Bebauungsplans bestimmt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ebenfalls am 27.01.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Kevelaer Nr. 100 (Erweiterung Gewerbegebiet Engelsray) in der Fassung vom 09.01.2026 liegt mit der dazugehörenden Vorentwurfsbegründung in der Zeit vom

09.03.2026 bis einschließlich 12.04.2026

während der Dienststunden (montags bis donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr) im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer, Abteilung 2.1 Stadtplanung, 4. Stockwerk, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. In Zimmer 411 können darüber hinaus weitere Auskünfte zu dieser Planung erteilt werden.

Der Planvorentwurf sowie alle auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsfrist im Internet aufgerufen werden:

www.kevelaer.de/bebauungsplanverfahren

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Hinweis: Zu diesem Bebauungsplan liegt bereits ein Umweltbericht vor.

Kevelaer, 20.02.2026

Der Bürgermeister

gez. Dr. Pichler

Kontakt

Frau Verena Möller
Telefon: 02832122422
E-Mail: verena.moeller@kevelaer.de

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