Bebauungsplan Wallfahrtsstadt Kevelaer Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Wetten Nr. 11 (Mischgebiet Mühlenhoeksweg)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 12.04.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung - Bauleitplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Bebauungsplan Wetten Nr. 11 (Mischgebiet Mühlenhoeksweg)

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat am 27.01.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Wetten Nr. 11 (Mischgebiet Mühlenhoeksweg) gemäß § 2 Absatz 1 BauGB und § 13 a BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Wetten die Flurstücke 593, 693, 695, 696, 697 und 728 (tlw.) der Flur 7. Die geometrisch eindeutige Abgrenzung des Planbereichs wird durch die Grenzen des Bebauungsplans bestimmt.

Gemäß § 13 a Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ebenfalls am 27.01.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer die Veröffentlichung des Entwurfsplans sowie der weiteren Unterlagen im Internet sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurfsplan des Bebauungsplans Wetten Nr. 11 (Mischgebiet Mühlenhoeksweg) in der Fassung vom 08.01.2026 wird mit der dazugehörenden Entwurfsbegründung sowie der weiteren Unterlagen in der Zeit vom

09.03.2026 bis einschließlich 12.04.2026

im Internet unter www.kevelaer.de/bebauungsplanverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Planentwurf mit allen Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, montags bis donnerstags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer, Abteilung 2.1 Stadtplanung, 4. Stockwerk, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung wird öffentlich unterrichtet. In Zimmer 411 können darüber hinaus weitere Auskünfte zu dieser Planung erteilt werden.

Des Weiteren finden Sie eine Übersicht aller rechtskräftigen und sich in der Entwurfsphase  befindlichen Bebauungspläne im GeoPortal-Niederrhein (https://geoportal-niederrhein.de) und im zentralen Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.bauleitplanung.nrw.de). Alle in den beiden Portalen gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente zu den Bebauungsplänen dienen lediglich der Information. Verbindliche oder rechtlich bindende Auskünfte können nur auf Grundlage der Originalunterlagen von der Abteilung Stadtplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer erteilt werden. 

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung von jedermann abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer abgegeben werden.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Wallfahrtsstadt Kevelaer deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Zur besseren Orientierung ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einem Kartenausschnitt dargestellt.

Kevelaer, 20.02.2026

Der Bürgermeister

gez. Dr. Pichler

Kontakt

Frau Verena Möller
Telefon: 02832122422
E-Mail: verena.moeller@kevelaer.de

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