Flächennutzungsplan Wallfahrtsstadt Kevelaer Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan der Wallfahrtsstadt Kevelaer 82. Änderung (Spervertsweg)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 12.04.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung - Bauleitplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Flächennutzungsplan der Wallfahrtsstadt Kevelaer - 82. Änderung

(Spervertsweg)

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat am 27.01.2026 den Entwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplans der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Spervertsweg) gebilligt und dessen Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf in der Fassung vom 18.12.2025 wird mit der dazugehörenden Entwurfsbegründung sowie den nach Einschätzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

09.03.2026 bis einschließlich 12.04.2026

im Internet unter www.kevelaer.de/aenderungsverfahren-flaechennutzungsplan veröffentlicht. 

Zusätzlich liegt der Planentwurf mit allen Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, montags bis donnerstags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer, Abteilung 2.1 Stadtplanung, 4. Stockwerk, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In Zimmer 411 können darüber hinaus weitere Auskünfte zu dieser Planung erteilt werden.

Des Weiteren finden Sie eine Übersicht aller rechtskräftigen und sich in der Entwurfsphase  befindlichen Bauleitpläne im GeoPortal-Niederrhein (https://www.geoportal-niederrhein.de) und im zentralen Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.bauleitplanung.nrw.de). Alle in den beiden Portalen gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente zu den Bauleitplänen dienen lediglich der Information. Verbindliche oder rechtlich bindende Auskünfte können nur auf Grundlage der Originalunterlagen von der Abteilung Stadtplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer erteilt werden. 

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer abgegeben werden.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Wallfahrtsstadt Kevelaer deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Für den Geltungsbereich der 82. Änderung des Flächennutzungsplans der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Spervertsweg) liegen bereits folgende umweltbezogene Informationen vor und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

  • Umweltbericht (Stadtquadrat GmbH, Dezember 2025) als Ergebnis einer Umweltprüfung mit
  • Kurzdarstellung der Planung
  • Darstellung der gesetzlichen und fachplanerischen Ziele des Umweltschutzes und deren Art der Berücksichtigung in der Planung
  • Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung für die Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Biotopverbund, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter und der sonstigen umweltrelevanten Belange sowie die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern, Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten sowie
  • Aufführung zusätzlicher Angaben (technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bzw. Kenntnislücken bei der Zusammenstellung der Unterlagen, Beschreibung der geplanten Überwachungsmaßnahmen, allgemeinverständliche Zusammenfassung)
  • Fachbeitrag Entwässerung (Ingenieurbüro Jansen GmbH, 2025) mit Angaben zu Lage, Planungsraum, Baugrund, Grundwasser, Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, Starkregengefahrenhinweisen, Schutzgebieten, Leitungsbestand, baulichen Restriktionen, Kampfmittel, Denkmalschutz, Fremdplanungen, sonstigen Planung sowie zur Entwässerungsplanung von Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserbelastung und Versickerung.
  • Orientierende Altlastenuntersuchung und Gefährdungsabschätzung (GeoConsult Dülmen, 2024) mit Angaben zu Untergrundaufbau und organoleptischen Ansprache, Grundwasserverhältnissen und chemischen Untersuchungen mit einer Bewertung der Analyseergebnisse.
  • Versickerungsuntersuchung (IBL Laermann GmbH, 2025)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Artenschutzprüfung (ASP Stufe I – Seeling + Kappert GbR, 2025) mit Begutachtung der örtlichen Habitatstrukturen und des Vorkommens planungsrelevanter und geschützter Arten, einer artenschutzrechtlichen Erstbewertung und Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte (Säugetiere, Vögel, Amphibien und Reptilien), einer Art-für-Art-Betrachtung von Bluthänfling und Fledermäusen, Beschreibung der Projektwirkungen sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Darstellungen des Landschaftsplans, zur Entwässerungssituation, zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerschutz, zum Schutzgut Boden, zur Erdbebengefährdung, zum Artenschutz, zum Naturschutz sowie zu Lärm- und Geruchsimmissionen.

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Zur besseren Orientierung ist der Bereich dieser Flächennutzungsplanänderung in einem Kartenausschnitt dargestellt.

Kevelaer, 23.02.2026

Der Bürgermeister

gez. Dr. Pichler

Kontakt

Frau Verena Möller
Telefon: 02832122422
E-Mail: verena.moeller@kevelaer.de

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