Bebauungsplan Wallfahrtsstadt Kevelaer Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Kevelaer Nr. 101 (Neuordnung Gewerbegebiet Velder Dyck)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 12.04.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung - Bauleitplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Bebauungsplan Kevelaer Nr. 101 (Neuordnung Gewerbegebiet Velder Dyck)

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat am 27.01.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Kevelaer Nr. 101 (Neuordnung Gewerbegebiet Velder Dyck) gebilligt und dessen Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf in der Fassung vom 12.01.2026 wird mit der dazugehörenden Entwurfsbegründung sowie den nach Einschätzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

09.03.2026 bis einschließlich 12.04.2026

im Internet unter www.kevelaer.de/bebauungsplanverfahren veröffentlicht. 

Zusätzlich liegt der Planentwurf mit allen Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, montags bis donnerstags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer, Abteilung 2.1 Stadtplanung, 4. Stockwerk, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In Zimmer 411 können darüber hinaus weitere Auskünfte zu dieser Planung erteilt werden.

Des Weiteren finden Sie eine Übersicht aller rechtskräftigen und sich in der Entwurfsphase  befindlichen Bauleitpläne im GeoPortal-Niederrhein (https://www.geoportal-niederrhein.de) und im zentralen Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.bauleitplanung.nrw.de). Alle in den beiden Portalen gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente zu den Bauleitplänen dienen lediglich der Information. Verbindliche oder rechtlich bindende Auskünfte können nur auf Grundlage der Originalunterlagen von der Abteilung Stadtplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer erteilt werden. 

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer abgegeben werden.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Wallfahrtsstadt Kevelaer deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Kevelaer Nr. 101 (Neuordnung Gewerbegebiet Velder Dyck) liegen bereits folgende umweltbezogene Informationen vor und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

  • Umweltbericht (VDH Projektmanagement GmbH, Januar 2026) als Ergebnis einer Umweltprüfung mit
  • Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte des Bauleitplans
  • Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei dieser Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt wurden
  • Beschreibung und Bewertung der ermittelten, voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Mensch einschließlich seiner Gesundheit, Tiere und Pflanzen einschließlich biologischer Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser (oberirdische Gewässer, Grundwasser, Hochwasser- und Starkregenschutz und wasserrechtliche Schutzgebiete), Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie für sonstige Umweltbelange (Vermeidung von Emissionen sowie Umgang mit Abfällen und Abwässern, Nutzung erneuerbarer Energien sowie effiziente Nutzung von Energie, Darstellung von Landschaftsplänen und von sonstigen Plänen, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, Natura 2000-Gebiete, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes, Untersuchung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen auf andere Umweltbelange zu erwarten sind)
  • schutzgutbezogenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten sowie
  • Aufführung zusätzlicher Angaben (technische Verfahren und mögliche Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen, Beschreibung der Überwachungsmaßnahmen, allgemeinverständliche Zusammenfassung)
  • Artenschutzfachbeitrag (UVM Umwelt Verfahren Management GmbH, Mai 2025) mit Begutachtung der örtlichen Habitatstrukturen und des Vorkommens planungsrelevanter und geschützter Arten, einer artenschutzrechtlichen Erstbewertung und Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte (Säugetiere, Vögel und Amphibien), Beschreibung der Projektwirkungen sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (VDH Projektmanagement GmbH, Januar 2026) mit Bestandsdarstellung und Eingriffsbewertung, Erläuterung der Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Schalltechnische Untersuchung (Peutz Consult GmbH, September 2025) zur Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden bzw. vom Plangebiet ausgehenden Verkehrslärmimmissionen, Berechnung der Verkehrslärmimmissionen der benachbarten Straßen sowie Prüfung von Schallschutzmaßnahmen zur Umsetzung der Planung
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Darstellungen des Landschaftsplans, zum Artenschutz, zum Naturschutz, zum Gewässerschutz, zu Wasserschutzgebieten, zu Kultur- und Sachgütern, zur Erdbebengefährdung sowie zu Lärm- und Geruchsimmissionen.

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Zur besseren Orientierung ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einem Kartenausschnitt dargestellt.

Kevelaer, 23.02.2026

Der Bürgermeister

gez. Dr. Pichler

Kontakt

Frau Verena Möller
Telefon: 02832122422
E-Mail: verena.moeller@kevelaer.de

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