Bebauungsplan Wallfahrtsstadt Kevelaer Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Kevelaer Nr. 111 (Kita Hubertusstraße)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.05.2026 bis 07.06.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung - Bauleitplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Bebauungsplan Kevelaer Nr. 111 (Kita Hubertusstraße)

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat am 21.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Kevelaer Nr. 111 (Kita Hubertusstraße) gebilligt und dessen Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf in der Fassung vom 01.04.2026 wird mit der dazugehörenden Entwurfsbegründung sowie den nach Einschätzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 07.06.2026

im Internet unter www.kevelaer.de/stadtplanung-aktuelle-beteiligung veröffentlicht und kann zudem über den folgenden QR-Code aufgerufen werden:

Zusätzlich liegt der Planentwurf mit allen Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, montags bis donnerstags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer, Abteilung 2.1 Stadtplanung, 4. Stockwerk, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In Zimmer 411 können darüber hinaus weitere Auskünfte zu dieser Planung erteilt werden.

Des Weiteren finden Sie eine Übersicht aller rechtskräftigen und sich in der Entwurfsphase  befindlichen Bauleitpläne im GeoPortal-Niederrhein (https://www.geoportal-niederrhein.de) und im zentralen Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.bauleitplanung.nrw.de). Alle in den beiden Portalen gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente zu den Bauleitplänen dienen lediglich der Information. Verbindliche oder rechtlich bindende Auskünfte können nur auf Grundlage der Originalunterlagen von der Abteilung Stadtplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer erteilt werden. 

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer abgegeben werden.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Wallfahrtsstadt Kevelaer deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Kevelaer Nr. 111 (Kita Hubertusstraße) liegen bereits folgende umweltbezogene Informationen vor und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

  • Umweltbericht (Seeling + Kappert GbR, 26.03.2026) als Ergebnis einer Umweltprüfung mit
  • Kurzdarstellung der Planung
  • Darstellung der gesetzlichen und fachplanerischen Ziele des Umweltschutzes
  • Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes, Inhalte der Planung, Nullvariante sowie Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Wasser, Boden/Relief, Klima/Luft, Landschafts-/Ortsbild, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, Fläche sowie die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern, zu bestehenden Schutzgütern sowie kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
  • Alternativenprüfung
  • Schwere Unfälle und Katastrophen sowie
  • Angaben zur Umweltprüfung (Beschreibung der technischen Verfahren sowie Monitoring)
  • Verkehrsgutachten (Stadt+Verkehr, 21.11.2025)
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Seeling + Kappert GbR, 16.03.2026) mit Kurzdarstellung der Planung und gesetzlichen Grundlagen, Bestandsdarstellung, Eingriffsbeschreibung und -bewertung, Erläuterung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Artenschutzprüfung (ASP Stufe I – Seeling + Kappert GbR, März 2026) mit Begutachtung der örtlichen Habitatstrukturen und des Vorkommens planungsrelevanter und geschützter Arten, einer artenschutzrechtlichen Erstbewertung und Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte (Säugetiere, Vögel, Amphibien und Reptilien), Beschreibung der Projektwirkungen sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Darstellungen des Landschaftsplans, zum Grundwasser und zur Wasserversorgung, zum Schutzgut Boden, zur Erdbebengefährdung, zum Arten- und Naturschutz inkl. der Kompensationsmaßnahmen sowie zum Lärmschutz.

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Zur besseren Orientierung ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einem Kartenausschnitt dargestellt.

Kevelaer, 28.04.2026

Der Bürgermeister

gez. Dr. Pichler

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verena.moeller@kevelaer.de

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