Bebauungsplan Wallfahrtsstadt Kevelaer Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Winnekendonk Nr. 037 (Wohnbauflächen Steensweg)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.07.2026 bis 30.08.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung - Bauleitplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Bebauungsplan Winnekendonk Nr. 37 (Wohnbauflächen Steensweg)

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat am 30.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Winnekendonk Nr. 37 (Wohnbauflächen Steensweg) gebilligt und dessen Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf in der Fassung vom 09.06.2026 wird mit der dazugehörenden Entwurfsbegründung sowie den nach Einschätzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

27.07.2026 bis einschließlich 30.08.2026

im Internet unter www.kevelaer.de/stadtplanung-aktuelle-beteiligung veröffentlicht. 

Zusätzlich liegt der Planentwurf mit allen Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, montags bis donnerstags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer, Abteilung 2.1 Stadtplanung, 4. Stockwerk, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In Zimmer 411 können darüber hinaus weitere Auskünfte zu dieser Planung erteilt werden.

Des Weiteren finden Sie eine Übersicht aller rechtskräftigen und sich in der Entwurfsphase  befindlichen Bauleitpläne im GeoPortal-Niederrhein (https://www.geoportal-niederrhein.de) und im zentralen Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.bauleitplanung.nrw.de). Alle in den beiden Portalen gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente zu den Bauleitplänen dienen lediglich der Information. Verbindliche oder rechtlich bindende Auskünfte können nur auf Grundlage der Originalunterlagen von der Abteilung Stadtplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer erteilt werden. 

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer abgegeben werden.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Wallfahrtsstadt Kevelaer deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Winnekendonk Nr. 37 (Wohnbauflächen Steensweg) liegen bereits folgende umweltbezogene Informationen vor und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

  • Umweltbericht (VDH Projektmanagement GmbH, Juni 2026) als Ergebnis einer Umweltprüfung mit
  • Kurzdarstellung der Planung
  • Darstellung der gesetzlichen und fachplanerischen Ziele des Umweltschutzes und deren Art der Berücksichtigung in der Planung
  • Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter und der sonstigen umweltrelevanten Belange sowie die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern, Untersuchung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit des zulässigen Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen auf andere Umweltbelange zu erwarten sind
  • Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung
  • schutzgutbezogenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten sowie
  • Aufführung zusätzlicher Angaben (technische Verfahren und mögliche Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen, Beschreibung der geplanten Überwachungsmaßnahmen, allgemeinverständliche Zusammenfassung)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Artenschutzprüfung (Graevendal GbR, September 2025) mit Begutachtung der örtlichen Habitatstrukturen und des Vorkommens planungsrelevanter und geschützter Arten, einer artenschutzrechtlichen Erstbewertung und Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte (Säugetiere, Vögel, Amphibien und Reptilien), Beschreibung der Projektwirkungen sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (VDH Projektmanagement GmbH, Juni 2026) mit schutzgutbezogener Bestandsdarstellung und Eingriffsbewertung, Erläuterung der Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Darstellungen des Landschaftsplans, zum Fluglärm, zu Bodendenkmälern, zum Schutzgut Boden, zum Arten- und Naturschutz inkl. der Kompensationsmaßnahmen sowie zum Lärmschutz.

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Zur besseren Orientierung ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einem Kartenausschnitt dargestellt.

Kevelaer, 22.07.2026

Der Bürgermeister

gez. Dr. Pichler

Kontakt

Frau Verena Möller
Telefon: 02832122422
E-Mail: verena.moeller@kevelaer.de

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