Bebauungsplan Wallfahrtsstadt Kevelaer Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Twisteden Nr. 23 (Kita Maasweg)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.09.2026 bis 01.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung - Bauleitplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Bebauungsplan Twisteden Nr. 23 (Kita Maasweg)

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat am 08.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Twisteden Nr. 23 (Kita Maasweg) gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teile der Flurstücke 27 und 461 der Flur 10 in der Gemarkung Twisteden. Die geometrisch eindeutige Abgrenzung des Plangebietes wird durch die Grenzen des Bebauungsplans bestimmt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ebenfalls am 08.09.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Twisteden Nr. 23 (Kita Maasweg) in der Fassung vom 06.08.2026 liegt mit der dazugehörenden Vorentwurfsbegründung in der Zeit vom

21.09.2026 bis einschließlich 25.10.2026

während der Dienststunden (montags bis donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr) im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer, Abteilung 2.1 Stadtplanung, 4. Stockwerk, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. In Zimmer 411 können darüber hinaus weitere Auskünfte zu dieser Planung erteilt werden.

Der Planvorentwurf sowie alle auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsfrist im Internet aufgerufen werden:

www.kevelaer.de/stadtplanung-aktuelle-beteiligung

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Zur besseren Orientierung ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einem Kartenausschnitt dargestellt.

Hinweis: Zu diesem Bebauungsplan wird ein Umweltbericht erarbeitet.

Kevelaer, 14.09.2026

Der Bürgermeister

gez. Dr. Pichler

Kontakt

Frau Verena Möller
Telefon: 02832122422
E-Mail: verena.moeller@kevelaer.de

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