Verfahren Stadt Kierspe Bauen und Wohnen

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0168/1 -5a- "Ahornweg/ Lindenstraße" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.07.2025 bis 26.09.2025
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Entwurf Plan

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens stellte sich heraus, dass die Möglichkeit einer geringfügigen Aufstockung eines Bestandsgebäudes zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Bereich des beabsichtigten Änderungsbereiches - im Gegensatz zur direkten Nachbarbebauung - baurechtlich nicht möglich ist.

Die Aufstockung ist nach dem geltenden Planungsrecht in Bezug auf die beabsichtigte Kubatur und Höhe zwar ohne Änderungen der Baupläne genehmigungsfähig, da im Dachgeschoss aber auch Aufenthaltsräume statt ausschließlich Nebenräume realisiert werden sollen, entspricht der Antrag nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in diesem Bereich.

Die beabsichtigte Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Zulassung von Hauptnutzungen im Bereich des Dachgeschosses im gegenständlichen Änderungsbereich und soll somit die Option zu einer familiengerechten Erweiterung der Bestandsgebäude durch einen Dachausbau, ohne jegliche Änderung der jetzt schon möglichen Dimensionierungen, schaffen.

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes 0168/11 Nr. 5a "Ahornweg/ Lindenstraße" wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Fazit

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