Verfahren Stadt Kierspe Bauen und Wohnen

Korrektur Bekanntmachung 20. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Kierspe

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2025 bis 12.11.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Berichtigung der Bekanntmachung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Öffentliche Auslegung, vom 19.09.2022, im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises, Nr. 38, am 21.09.2022.

In der oben genannten Bekanntmachung wurden die umweltrechtlichen Belange nicht aufgeführt. Die Bekanntmachung wird in überarbeiteter und berichtigter Form wiederholt und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung neu festgelegt.

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 den Offenlegungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft wird in Dorfgebiet umgewandelt, siehe Planzeichnung.

Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung zu schaffen.

Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 09.10.2025 bis 12.11.2025

möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft > Bauleitpläne im Verfahren) sowie unter www.beteiligung.nrw.de.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und einsehbar:

Umweltbericht mit folgendem Inhalt:

- Schutzgut Tiere und Pflanzen

- Schutzgut Boden/ Fläche

- Schutzgut Wasser

- Schutzgut Luft und Klima

- Schutzgut Landschaft

- Schutzgut Mensch

- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang, im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags          08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

mittwochs                          08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                          14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft > Bauleitpläne im Verfahren).

Bekanntmachungsanordnung:

Die öffentliche Auslegung wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB und § 15 der Hauptsatzung der Stadt Kierspe öffentlich bekannt gemacht.

Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe, unter www.kierspe.de (Rathaus > Bekanntmachungen) eingesehen werden.

Kierspe, 01.10.2025

gez.

Kerstin Steinhaus-Derksen

Allgemeine Vertreterin

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Stadt Kierspe

Der Bürgermeister

Springerweg 21

58566 Kierspe

02359/661-160

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Datenschutzbeauftragte
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Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1
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☒ Buchstabe b) DSGVO (Datenverarbeitung beruht auf einem Vertrag)
☒ Buchstabe c) DSGVO (Datenverarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich)
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☒ Buchstabe e) DSGVO (Datenverarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt)
☐ Buchstabe f) DSGVO (Datenverarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich)
☒ i. V. m. § 3 BauGB verarbeitet.


Ggf. Empfänger / Kategorien von Empfängern der Daten
☒ Eine Übermittlung an andere Stellen außerhalb der Stadt Kierspe ist nicht vorgesehen.
☐ Ihre personenbezogenen Daten werden an folgende Stelle/n außerhalb der Stadt Kierspe übermittelt: ---

Ggf. beabsichtigte Übermittlung an ein Drittland außerhalb der EU (nur zulässig gem. Art. 44 - 50 DSGVO)
☐ Eine Übermittlung der verarbeiteten Daten an ein Drittland ist nicht vorgesehen.
☐ Ihre personenbezogenen Daten werden an folgendes Drittland übermittelt: ---


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Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur so lange verarbeitet und gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Rechte der Betroffenen
Betroffene Personen haben insbesondere folgende Rechte, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO): Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 Telefax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
  • Widerrufsrecht bei Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist
Sie müssen nur die personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vorgangs sowie zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erforderlich sind. Andernfalls ist die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich.


Die Nichtbereitstellung der Daten hätte nebenstehende mögliche Folgen
☒ keine Bearbeitung des Antrages möglich
☐ kein Zustandekommen des Vertrages möglich
☐ ---

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