Die Stadt Kleve legt hiermit die kommunale Wärmeplanung zur Offenlage vor.
Der Endenergieverbrauch für Wärme wird in Deutschland derzeit überwiegend durch den Einsatz fossiler Energieträger gedeckt. Vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung des Wärmesektors hat die Bundesregierung als eine Maßnahme das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verabschiedet.
Ziel dieses Vorhabens war es, die Erzeugung und die Versorgung mit Wärme auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen, um dadurch eine nachhaltige sowie wirtschaftlich tragfähige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 in Deutschland sicherzustellen.
Gemäß § 13 WPG umfasst die Wärmeplanung die Eignungsprüfung, die Bestandsanalyse, die Potentialanalyse, die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios, die Einteilung des beplanten Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr und die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen.
Mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des WPG zum 1. Januar 2024 sind die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland geschaffen worden.
Für Kommunen mit einer Größe von weniger als 100.000 Einwohnern, wie die Stadt Kleve, wurde eine Pflicht zur Durchführung der Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 gesetzlich verankert. Die Stadt Kleve begann die Erstellung des kommunalen Wärmeplans im Frühjahr 2024. Mit der Erstellung des Wärmeplans stieg die Stadt Kleve in den eigentlichen Wärmeplanungsprozess ein.
Dieser Prozess startete mit der Planaufstellung und endet mit dem strategischen Ziel der Dekarbonisierung des Wärmesektors bis spätestens 2045. Im August 2024 fand hierzu bereits eine Bürgerbeteiligung statt. Zudem wurden die relevanten Akteure im Zuge der Grundlagenermittlung beteiligt.
Die Fertigstellung und der Beschluss des kommunalen Wärmeplans löst kein früheres Inkrafttreten der Fristen des Gebäudeenergiegesetztes (§ 71 GEG) aus. Hierfür ist ein separater Beschluss zur Ausweisung von etwa Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen gemäß § 26 WPG erforderlich, der mit dem vorliegenden Konzept nicht getroffen wird.
Dementsprechend besitzt das Konzept die Eigenschaften eines informellen Planungsinstrumentes. Das heißt, sie hat keine direkten Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie andere Institutionen im Klever Stadtgebiet.
Zur vorgelegten kommunalen Wärmeplanung können gemäß § 13 WPG des Bundes die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie weitere Beteiligte in einem Zeitraum von 30 Tagen Stellung nehmen. Die eingereichten Stellungnahmen werden in angemessenem Umfang beantwortet und für die weitere Ausarbeitung und der Fortschreibung des Konzeptes inklusive der Festlegung von Maßnahmen berücksichtigt.
Den bericht zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier: Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung
Anmerkungen sind hier im Portal oder per E-Mail an waermeplanung@kleve.de möglich.
waermeplanung@kleve.de
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