Umfrage Stadt Kleve Bauen und Wohnen

Ausschreibung der städtischen Baugrundstücke an der Anna-van-Sandick-Straße (4. Bewerbungsverfahren)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.09.2025 bis 21.09.2025
  • Teilnehmer 17 Teilnehmer
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In der Zeit von Freitag, 12.09.2025 bis Sonntag, 21.09.2025 besteht die Möglichkeit, Bewerbungen auf die Marktpreisgrundstücke 5, 6, 11, 12 und 15 sowie auf die Familiengrundstücke 7 und 8 abzugeben. Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt in dem üblichen Losverfahren. 

Die Baugrundstücke 5, 6, 7 und 8 sind für die Errichtung von Doppelhäusern vorgesehen.

Folgende Varianten wurden dabei angeboten:

a) Vermarktung der Grundstücke 5 und 6. Es können sich ausschließlich feststehende Bewerbergruppen (z. B. Familien oder Freunde etc.) bewerben.

b) Vermarktung der Grundstücke 7 und 8. Es können sich Einzelbewerber auf die beiden Grundstücke bewerben. 

Für eine Bewerbung auf die Grundstücke 5 und 6 müssen sich bereits im Vorfeld zwei Bewerber zusammenfinden, die gemeinsam ein Doppelhaus errichten wollten. Es ist somit ausschließlich möglich, dass sich zwei Bewerber gemeinsam auf beide Grundstücke bewerben. Einzelne Grundstücke werden nicht vermarktet.

Im Gegensatz dazu werden die Grundstücke 7 und 8 für Einzelbewerber angeboten. Zwar können sich ein Einzelbewerber sowohl für Grundstück 7 als auch für Grundstück 8 bewerben, im Losverfahren ist jedoch nur die Zuteiligung eines der Grundstücke möglich. Eine gemeinsame Bewerbung als vorher feststehende Bewerbergruppe ist bei diesen Grundstücken nicht zugelassen. Nach dem Abschluss des Losverfahrens werden die Bewerber als gemeinsame Bauherren miteinander bekannt gemacht.

Das Online-Bewerbungsformular steht während des Bewerbungszeitraums zur Verfügung.

Anderweitige Bewerbungen (gemäß der Vergaberichtlinien), wie beispielweise persönlich, telefonisch finden keine Berücksichtigung.

Bewerbungen außerhalb der Bewerbungsfrist werden nicht zugelassen (Initiativbewerbungen). Wartelisten werden nicht geführt.

Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber


Für Interessenten gilt
  • Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Losverfahren.
  • Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächste Bewerber nach.
  • Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger.
  • Bei einer Umsetzung der in Anlage 2 der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber aufgeführten Maßnahmen, besteht für die Käufer / Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 20 €/m² erstattet zu bekommen.
  • Für die städtischen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages / Erbbaurechtsvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
  • Es besteht eine Verpflichtung das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen. Für Grundstücke, die im Erbbaurecht vergeben werden, besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Selbstbewohnungsverpflichtung. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.
  • Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages werden die gesetzlich vorgeschriebenen und üblichen Regelungen und Vertragsinhalte in Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage des Erbbaurechtgesetzes getroffen. Klauseln für die Anpassung des Erbbauzinses werden vertraglich vereinbart.
  • Es gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1-329-0. Zusätzlich können weitere Regelungen in die Verträge aufgenommen werden. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
  • Alle mit Kauf / mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags verbundenen Kosten (beispielsweise Vermessungskosten, Notarkosten oder Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten der Käufer / Erbbaurechtsnehmer. Die Vermessungskosten betragen 5,47 €/m².
Zusätzliche Besonderheiten und Ablauf für die Herausgabe der Baugrundstücke 1/2, 3/4, 5/6 und 7/8 für die Errichtung von Doppelhäusern

Nach der Reservierung sind von den Bewerbern die folgenden Unterlagen im Anschluss einzureichen:

  • Nachweis, dass die Finanzierung und die Umsetzung der Baumaßnahme gesichert sind. Z. B. Finanzierungszusage des Kreditinstituts, Nachweis über das Eigenkapital
  • Unterschriebene Erklärung aller volljährigen Haushaltsangehörigen, in der Vergangenheit kein Marktpreis- oder Familiengrundstück von der Stadt Kleve erhalten zu haben
  • Unterschriebene Erklärung, sich im Vorfeld mit den zugelosten Bewerbern der anderen Doppelhaushälfte auf einen gemeinsamen Architekten / Fachplaner / Bauträger sowie eine einheitliche Form-, Farb- und Materialauswahl zu einigen

Erwerb von Baugrundstücken

Familien beim eigenen Hausbau zu unterstützen nimmt für die Stadt Kleve einen besonderen Stellenwert ein. Aus diesem Grund, werden ein Teil der vorhandenen Baugrundstücke als Familiengrundstücke vergeben. Es besteht dabei die Auswahlmöglichkeit, diese Grundstücke zu erwerben oder im Rahmen eines Erbbaurechts zu erhalten.    

Um sich für ein Grundstück zu bewerben, wählen Sie das gewünschte Grundstück auf der linken Seite und füllen Sie das zugehörige Formular aus. Hinweis: Für die Bewerbungen auf die Grundstücke 5 und 6 wird ein gesondertes Online-Formular zur Verfügung gestellt.


Zusatzhinweis Mobile Bedienung (Smartphone / Tablet)

Um auf einem mobilen Endgerät zu den Grundstücken und den zugehörigen Bewerbungsformularen zu gelangen, klicken Sie auf die grau hinterlegte Schaltfläche oben links, die vier weiße Quadrate zeigt.

Sie gelangen anschließend zur Grundstücksübersicht. Das gewünschte Grundstück wird durch Klick auf den Namen des Grundstücks ausgewählt.

Kontakt

Herr Stephan Monien
Telefon: 0282184215
E-Mail: stephan.monien@kleve.de

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