In der Zeit von Freitag, 12.09.2025 bis Sonntag, 21.09.2025 besteht die Möglichkeit, Bewerbungen auf die Marktpreisgrundstücke 5, 6, 11, 12 und 15 sowie auf die Familiengrundstücke 7 und 8 abzugeben. Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt in dem üblichen Losverfahren.
Die Baugrundstücke 5, 6, 7 und 8 sind für die Errichtung von Doppelhäusern vorgesehen.
Folgende Varianten wurden dabei angeboten:
a) Vermarktung der Grundstücke 5 und 6. Es können sich ausschließlich feststehende Bewerbergruppen (z. B. Familien oder Freunde etc.) bewerben. b) Vermarktung der Grundstücke 7 und 8. Es können sich Einzelbewerber auf die beiden Grundstücke bewerben.
Für eine Bewerbung auf die Grundstücke 5 und 6 müssen sich bereits im Vorfeld zwei Bewerber zusammenfinden, die gemeinsam ein Doppelhaus errichten wollten. Es ist somit ausschließlich möglich, dass sich zwei Bewerber gemeinsam auf beide Grundstücke bewerben. Einzelne Grundstücke werden nicht vermarktet.
Im Gegensatz dazu werden die Grundstücke 7 und 8 für Einzelbewerber angeboten. Zwar können sich ein Einzelbewerber sowohl für Grundstück 7 als auch für Grundstück 8 bewerben, im Losverfahren ist jedoch nur die Zuteiligung eines der Grundstücke möglich. Eine gemeinsame Bewerbung als vorher feststehende Bewerbergruppe ist bei diesen Grundstücken nicht zugelassen. Nach dem Abschluss des Losverfahrens werden die Bewerber als gemeinsame Bauherren miteinander bekannt gemacht.
Das Online-Bewerbungsformular steht während des Bewerbungszeitraums zur Verfügung.
Anderweitige Bewerbungen (gemäß der Vergaberichtlinien), wie beispielweise persönlich, telefonisch finden keine Berücksichtigung.
Bewerbungen außerhalb der Bewerbungsfrist werden nicht zugelassen (Initiativbewerbungen). Wartelisten werden nicht geführt.
Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.
Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber
Nach der Reservierung sind von den Bewerbern die folgenden Unterlagen im Anschluss einzureichen:
Erwerb von Baugrundstücken
Familien beim eigenen Hausbau zu unterstützen nimmt für die Stadt Kleve einen besonderen Stellenwert ein. Aus diesem Grund, werden ein Teil der vorhandenen Baugrundstücke als Familiengrundstücke vergeben. Es besteht dabei die Auswahlmöglichkeit, diese Grundstücke zu erwerben oder im Rahmen eines Erbbaurechts zu erhalten.
Um sich für ein Grundstück zu bewerben, wählen Sie das gewünschte Grundstück auf der linken Seite und füllen Sie das zugehörige Formular aus. Hinweis: Für die Bewerbungen auf die Grundstücke 5 und 6 wird ein gesondertes Online-Formular zur Verfügung gestellt.
Zusatzhinweis Mobile Bedienung (Smartphone / Tablet)
Um auf einem mobilen Endgerät zu den Grundstücken und den zugehörigen Bewerbungsformularen zu gelangen, klicken Sie auf die grau hinterlegte Schaltfläche oben links, die vier weiße Quadrate zeigt.
Sie gelangen anschließend zur Grundstücksübersicht. Das gewünschte Grundstück wird durch Klick auf den Namen des Grundstücks ausgewählt.
Herr Stephan Monien Telefon: 0282184215 E-Mail: stephan.monien@kleve.de
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