Bebauungsplan Stadt Krefeld Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan 862 - südlich Anrather Straße / Hückelsmaystraße - sowie 17. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.05.2025 bis 23.05.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Veranstaltung am 13.05.2025 um 18.00 Uhr im Rathaus Fischeln, Ratssaal, Kölner Straße 517, 47807 Krefeld
 

Bebauungsplangebiet

Das circa 24,2 Hektar große Bebauungsplangebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Krefeld an der Autobahnanschlussstelle Krefeld-Forstwald und wird 

  • Im Norden durch die Ausgleichflächen sowie Waldflächen nördlich der Anrather Straße,
  • im Osten durch die Hückelsmaystraße (L362) sowie die Bahnlinie,
  • im Süden durch die landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Bundesautobahn A 44 und Waldflächen südlich der Anrather Straße sowie
  • im Westen durch den Autobahnzubringer.

begrenzt.
 

Anlass und Ziele der Planung

Im Süden der Stadt Krefeld befindet sich an der Anrather Straße das Paketzentrum der Deutschen Post DHL. 

Auch nach der Corona-Pandemie nehmen die Sendungsmengen am Standort in Krefeld weiterhin stark zu. Daher ist eine Erweiterung der Sortierkapazität und damit verbunden auch eine Erweiterung der Hofanlagen erforderlich.

Mit der geplanten Erweiterung soll eine Steigerung der Sortierkapazitäten des Standorts Krefeld von derzeit maximal 32.000 Paketen / Stunde auf 52.000 Paketen / Stunde erreicht werden. Insgesamt sollen mit der Erweiterung circa 200 - 250 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Da das bestehende Betriebsgrundstück nicht genügend Raum für eine Erhöhung der Kapazitäten unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestands bietet, ist es erforderlich eine sogenannte „Co-Location“ als ergänzenden Standort angrenzend an den bestehenden Standort zu etablieren.
 

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Angrenzend an das bestehende Betriebsgrundstück ermöglicht die „Co-Location“, als räumlich unmittelbar ergänzende Sortierhalle, die qualitative und termingerechte Abwicklung der momentanen und zukünftig sich weiter erhöhenden Sendungsmengen an Paketen. Hierzu wird eine Halle mit einer Grundfläche von circa 43 x 250 m geplant, an die beidseitig Tore angeordnet werden. Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird analog der Bestandshalle der Sortieranlage ausgebildet. Die Höhe der geplanten Halle ist mit einer Oberkante der Attika von circa 16 m über Gelände geplant.

Am nördlichen Kopf dieser Halle wird ein viergeschossiges Verwaltungsgebäude sowie die Technikzentrale angegliedert. Über eine Transportbrücke werden das bestehende Paketzentrum sowie die neue Halle („Co-Location“) miteinander verbunden, um eine Verknüpfung der beiden Betriebshallen zu schaffen. Ergänzend werden auf der Erweiterungsfläche Abstellplätze für Wechselbrücken und Betriebsmittel vorgesehen, die am Rand des Erweiterungsstandorts um die neu geplante Halle angeordnet werden.

Die im Osten vorhandenen Lärmschutzeinrichtungen sowie Eingrünung durch Bäume am Rand entfällt auf der bestehenden Betriebsfläche. Für das Hallendach der neuen „Co-Location“ sind Dachbegrünung und die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage geplant. Zudem ist eine CO2-freie Beheizung für das neue Gebäude geplant. Die Eingrünung des Standorts soll insbesondere randlich über Gehölze erfolgen.

Für das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser ist die Rückhaltung und Versickerung am Standort vorgesehen. Hinsichtlich des Schallschutzes werden noch abzustimmende und zu ermittelnde Maßnahmen auf dem Betriebsgrundstück vorgesehen. Die Maßnahmen werden noch konkretisiert. Die derzeit im Osten bestehenden Lärmschutzwände entfallen jedoch mit der Erweiterung.

Die Anfahrt der „Co-Location“ für LKW wird über die bestehende Ein- und Ausfahrt des Betriebsstandortes an der Anrather Straße im Nordwesten erfolgen. Um weiterhin einen Rückstau in den öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden, soll eine dritte LKW-Einfahrtsspur mit Schrankenanlage zu den bereits bestehenden Schrankenanlagen auf dem Betriebsgelände angeordnet werden.

Die für die Mitarbeiter der „Co-Location“ erforderlichen Stellplätze werden im Nordosten der Erweiterungsfläche auf einem Mitarbeiterstellplatz mit circa 120 Stellplätzen angeboten, der über die bestehende Ein- und Ausfahrt des Gebäudes der Mechanischen Zustellbasis (MechZB) erschlossen und an die Anrather Straße angebunden wird. Westlich angrenzend an das bestehende Gebäude der Mechanischen Zustellbasis wird eine Stellplatzfläche für E-Ladeplätze vorgesehen.

Zur Abwicklung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens über die angrenzenden Knotenpunkte an der Anrather Straße wird es voraussichtlich erforderlich, diese zu ertüchtigen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich hinterlegten Verwaltungsvorlage.


17. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Sondergebiet Frachtpostzentrum und als Fläche für die Landwirtschaft überlagert mit zwei Hauptversorgungsleitungen sowie der nachrichtlichen Übernahme der anbaufreien Zone der Anrather Straße dar. Im Norden wird die Anrather Straße und im Osten die Hückelsmaystraße als verkehrswichtige Straße dargestellt. Überlagert wird der gesamte Bereich durch ein festgesetztes Landschaftsschutzgebiet.


Da die geplante Nutzung den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich der Fläche für die Landwirtschaft und damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB widerspricht, muss der Flächennutzungsplan zur Umsetzung der o. g. neuen städtebaulichen Zielsetzung im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Entwicklung als „Sondergebiet Frachtpostzentrum“ dargestellt werden.

Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung:
17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Postfrachtzentrum und Hückelsmaystraße.



Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

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Telefon: 0 21 51 / 86-3733

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

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