Erhaltungssatzung Stadt Krefeld Öffentliche Auslegung

Offenlage Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Krefeld-Uerdingen gemäß §10 Abs. 4 DSchG NRW

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.09.2025 bis 03.10.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung Uerdingen

Kontakt

Herr Kryschak 

Oberschlesienstraße 16 

47807 Krefeld 

Telefon: 02151/86-3723

E-Mail: a.kryschak@krefeld.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Stadt Krefeld Untere Denkmalbehörde:

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutz Beteiligung NRW Stadt Krefeld

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Verfahren zur Aufstellung von Denkmalbereichssatzungen der Stadt Krefeld

Im Rahmen von Verfahren zur Aufstellung von Denkmalbereichssatzungen verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Angaben zu personenbezogenen Daten.

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, E-Mail: fb61@krefeld.de, Tel.: 02151 3660-3700, Fax: 02151 3660-3754.

Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Stadt Krefeld, Datenschutz, Von-der-Leyen-Platz 1, 47998 Krefeld, E-Mail: datenschutz@krefeld.de, Tel.: 02151 86-1997, Fax: 02151 86-2110.

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Denkmalbereichssatzungen in eigener Verantwortlichkeit auf, um über die Denkmaleigenschaft von Einzelgebäuden und weiteren baulichen Anlagen hinaus, Bereiche des Krefelder Stadtgebiets in Ihrem historischen und gestalterischen Zusammenhang zu schützen. Im Rahmen von Verfahren zur Aufstellung von Denkmalbereichssatzungen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) vorgesehen.

Es ist erforderlich, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und erhobene Einwendungen mit dem zuständigen Denkmalfachamt zu erörtern (§ 10 Abs. 5 DSchG NRW). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung von Denkmalbereichssatzungen eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann eine Denkmalbereichssatzung Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung. Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

Informationen

Übersicht
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