Bebauungsplan Stadt Krefeld Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 823 - Liesentorweg - sowie 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 27.06.2025 bis 18.07.2025
  • Stellungnahmen 29 Stellungnahmen
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Bebauungsplan Nr. 823

Veranstaltung am 08.07.2025 um 18.00 Uhr im Gemeindesaal der Gemeinde St. Josef, Moerser Landstraße 419, 47802 Krefeld
 

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns in Ihrer Stellungnahme Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.


Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet wird begrenzt:

•           im Norden durch einen Grünstreifen und die dahinterliegende Tennisplatzanlage,

•           im Osten durch Wohnbebauung,

•           im Süden durch den Liesentorweg sowie dahinter anschließende Wohnbebauung und

•           im Westen durch einen Grünstreifen und einen dahinterliegenden Parkplatz.
 

Anlass und Ziel der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 823 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Wohnbauflächenarrondierung am nordwestlichen Siedlungsrand im Stadtteil Krefeld-Traar durch die Festsetzung eines Wohngebietes geschaffen werden. Es sind ausschließlich Wohngebäude geplant, die den Übergangsbereich zwischen Siedlungs- und Freiraum in angemessener Art ergänzen und einen homogenen Abschluss des bislang undefinierten Siedlungsrandes herstellen.

Ziel ist es, weitere Wohnbauflächen zu schaffen, um der hohen Nachfrage durch die Verdichtungsgebiete (Düsseldorf und Ruhr-Gebiet) gerecht zu werden. Zusätzlich soll der westliche Rand des Stadtteils Traar einen baulichen Abschluss erhalten. Auf den beiden westlichen Flurstücken soll der voraussichtlich notwendige ökologische Ausgleich für das Vorhaben durch eine Eingrünung der neuen Wohnbaugrundstücke umgesetzt werden, die gleichzeitig die vorgesehene Ortsrandeingrünung darstellt. Die verbleibenden Flächen können weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
 

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Geplant ist die Umsetzung von vier Doppelhäusern und vier Einzelhäusern westlich der Stichstraße. Die Grundstücksgrößen liegen voraussichtlich zwischen circa 440 und 750 m². Die vorhandene Straße soll dazu von 4,00 Meter auf 5,50 Meter erweitert werden und endet im Norden als Wendeanlage, um die Ver- und Entsorgung durch die Stadtbetriebe gewährleisten zu können. Mittig in der Wendeanlage, die als Wendehammer ausgeführt wird, liegen drei Besucherparkplätze. Die drei Häuser am südlichen Ende werden über den von Osten nach Westen verlaufenden Liesentorweg erschlossen, die restlichen Häuser über die nach Nordosten abgehende Stichstraße.

Im Konzept ist zudem auch die mögliche Bebauung des im Nordosten des Plangebietes gelegenen Grundstücks 835 vorgesehen. Die Erschließung könnte über die Privatstraße erfolgen, die von der Straße Am Eichenkamp herführt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Bebauung dieses Grundstücks optional ist und alternativ auch eine Nutzung als Grünfläche in Betracht gezogen werden könnte.

Auf den beiden westlichen Flurstücken soll der voraussichtlich notwendige ökologische Ausgleich für das Vorhaben durch eine Eingrünung der neuen Wohnbaugrundstücke umgesetzt werden, die gleichzeitig die vorgesehene Ortsrandeingrünung darstellt. Die verbleibenden Flächen können weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

Das städtebauliche Konzept dient im weiteren Verfahren als Grundlage für den Rechtsplan.
 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Ein Teilbereich im Westen sowie die nördlich und westlich angrenzenden Flächen sind als „Grünfläche“ mit den Zweckbestimmungen „Sportanlage“ und „Parkanlage“ dargestellt. Südlich und östlich grenzen Wohnbauflächen an.

Da die geplante Nutzung den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB widerspricht, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen baulichen Entwicklung als Wohnbaufläche dargestellt werden. Im nördlichen Bereich werden die vorhandenen Flächen für die Landwirtschaft entsprechend der heutigen tatsächlichen Nutzung in den Bereich der dargestellten Grünfläche mit einbezogen. Im Westen wird die Fläche für die Landwirtschaft auf einen Streifen der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ ausgeweitet. Die Fläche ist derzeit in landwirtschaftlicher Nutzung und integraler Bestandteil der insgesamt rund 2,0 ha großen Ackerfläche.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich hinterlegten Begründung.


Hinweis:

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Kontakt

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47807 Krefeld

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Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, E-Mail: fb61@krefeld.de, Tel.: 02151 3660-3700, Fax: 02151 3660-3754.

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren
 

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.
 

Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Planentwurf
  • Verwaltungsvorlage
  • Klimatische Auswirkungen
  • 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Informationen

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