Bebauungsplan Stadt Krefeld Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 864 - Am Badezentrum / Verberger Straße -

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.09.2025 bis 22.09.2025
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Plangebiet BP 864

Veranstaltung am 09.09.2025 um 18.00 Uhr im Rathaus Bockum, Ratssaal, Uerdinger Straße 585, 47800 Krefeld
 

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns in Ihrer Stellungnahme Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.


Plangebiet

Das ca. 4.650 m² große Plangebiet liegt im Stadtteil Krefeld-Bockum, westlich der Verberger Straße im Kreuzungsbereich zur Straße Am Badezentrum. Die nähere Umgebung ist überwiegend von Wohnnutzung geprägt. Westlich des Plangebiets befindet sich ein weiterer Gartenbaubetrieb sowie das Badezentrum Bockum, nordöstlich liegt der Friedhof Krefeld-Bockum.



Anlass und Ziel der Planung

Die derzeit genutzte Gärtnerei soll mittelfristig aufgegeben werden, sodass die Fläche einer städtebaulich sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden kann. Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Zielsetzung ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Ziele des Bebauungsplans Nr. 864 sind daher:

  • die Nachnutzung der Fläche des Gartenbaubetriebs im Sinne einer städtebaulich angemessenen Innenentwicklung,
  • die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung sowie die Sicherung der Bestandsnutzungen im Randbereich.


Bebauungsplanentwurf

Der vorliegende städtebauliche Entwurf, der als Grundlage für den Bebauungsplan dienen soll, greift die bestehende und zukünftige städtebauliche Situation in ihrer Charakteristik und Maßstäblichkeit auf, mit dem Ziel einer städtebaulich angemessenen Innenverdichtung. Die Bebauung entlang der Verberger Straße ist in Form von drei freistehenden Mehrfamilienhäusern (Punkthäusern) mit schmalen Vorgartenzonen vorgesehen. Diese Anordnung ermöglicht Einblicke in einen gärtnerisch gestalteten, durchgrünten Innenbereich. Die Gestaltung des Straßenraums soll durch straßenseitige Baumpflanzungen unterstützt werden.

Der Entwurf orientiert sich an der Maßstäblichkeit der umliegenden Bebauung. Vorgesehen ist eine Höhenentwicklung bis zu drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss. Diese leitet sich aus der Bestandsbebauung ab. Baumpflanzungen und gestalterische Elemente wie Mauern sollen zur städtebaulichen Aufwertung beitragen und werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

Durch die entlang der Straße Am Badezentrum geplante geschlossene Bebauung sollen sowohl der neu entstehende Innenbereich als auch die rückwärtigen Fassaden der Gebäude entlang der Verberger Straße wirksam gegen Schallemissionen abgeschirmt werden. Neben diesem funktionalen Aspekt spricht auch die städtebaulich überzeugendere räumliche Fassung des Straßenraums für diese Bauweise. Aus diesen Gründen wird die geschlossene Bebauung gegenüber einer Variante mit Fortführung der offenen Struktur freistehender Mehrfamilienhäuser – analog zur Verberger Straße – bevorzugt.

Zur Aufnahme des ruhenden Verkehrs ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen. Ihre Erschließung soll, vorbehaltlich der Ergebnisse einer gutachterlichen Prüfung, über die Straße Am Badezentrum erfolgen. Ergänzend dazu sind oberirdische Stellplätze für Besucher (Kfz und Fahrräder) geplant, die über die Verberger Straße sowie die Straße Am Badezentrum erreichbar sein und entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Krefeld nachgewiesen werden müssen.

Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts sowie zur klimatischen Aufwertung des kleinklimatischen Raumes geprüft und im Bebauungsplan festgesetzt.

Hinsichtlich der baulichen Dichte orientiert sich der Entwurf an den Vorgaben des § 17 Baunutzungsverordnung für allgemeine Wohngebiete. Demnach gelten eine Grundflächenzahl von maximal 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 als Orientierungswerte. Zusätzlich wird die bestehende Bebauungsdichte im direkten Umfeld berücksichtigt, um eine städtebaulich angemessene Einfügung sicherzustellen.

In der Gesamtbetrachtung schafft die geplante Bebauung eine ortsbildgerechte und funktionale Erweiterung des Wohnraums. Sie trägt zur Neuordnung und sinnvollen Ergänzung der städtebaulichen Struktur im Bereich Verberger Straße / Am Badezentrum bei.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich hinterlegten Begründung zur Vorlage. 


Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns in Ihrer Stellungnahme Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

Kontakt

Andrea Laermanns

Telefon: 0 21 51 / 86-3767

Zimmer 274
 

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Datenschutzerklärung

Datenschutz Beteiligung NRW Stadt Krefeld

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld

Im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Angaben zu personenbezogenen Daten.
 

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, E-Mail: fb61@krefeld.de, Tel.: 02151 3660-3700, Fax: 02151 3660-3754.

Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Stadt Krefeld, Datenschutz, Von-der-Leyen-Platz 1, 47998 Krefeld, E-Mail: datenschutz@krefeld.de, Tel.: 02151 86-1997, Fax: 02151 86-2110.
 

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren
 

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.
 

Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang