Kontakt
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nathalie Reichelt
Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz
Sachgebiet Jugendhilfeplanung
Teilnahmebedingungen
Formale und fachliche Qualifikationsvoraussetzungen
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Die Person muss eine Fachkraft im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts sein – typischerweise also eine pädagogische, sozialpädagogische oder psychologische Fachkraft mit Hochschulabschluss (z. B. B.A., M.A., Diplom).
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Außerdem muss sie „insoweit erfahren“ sein — d. h. über entsprechende Berufserfahrung und über einschlägige Praxiserfahrung verfügen. Das heißt konkret häufig: Erfahrung in der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, in der Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen etc.
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Es wird empfohlen bzw. gefordert, dass die Person kinderschutzspezifisch qualifiziert ist — also z. B. eine entsprechende Zusatzqualifikation oder Weiterbildung im Bereich Kinderschutz bzw. Kinderschutzberatung hat.
Datenschutzerklärung
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.krefeld.de/de/allgemein/datenschutz.