Raumordnungs-/Bauleitplan Kreis Euskirchen Öffentliche Auslegung

Landschaftsplan "Dahlem"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 06.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Landschaftsplan "Dahlem"

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 18 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW ist von der Bezirksregierung Köln festgestellt worden, dass eine erneute Offenlage im Verfahren zur Änderung des Landschaftsplans "Dahlem" durchzuführen ist. Es sind zudem rechtliche Anpassungen der Landschaftsplanentwürfe erfolgt.

Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 den Entwurf des Landschaftsplans "Dahlem" in der 2. Änderungsfassung (Stand: Oktober 2025) und deren erneute öffentliche Auslegung gemäß § 17 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 LNatSchG NRW beschlossen. Gleichzeitig wird die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur jeweiligen strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 LNatSchG NRW i. V. m. §§ 41 und 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Dahlem. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.

Der Landschaftsplanentwurf besteht aus

  • den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen,
  • der Entwicklungskarte,
  • den Festsetzungskarten,
  • den Zusatzkarten zur Festsetzungskarte,
  • dem Umweltbericht (SUP).

Die Dokumente können heruntergeladen und eingesehen werden.

Der Landschaftsplanentwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls

  • bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen im Kreishaus, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, in Raum A210 während der Servicezeiten montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr 
  • im Rathaus der Gemeinde Dahlem, Hauptstr. 23, 53949 Dahlem, in Zimmer Nr. 47 während der Dienstzeiten montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Sie können in der Zeit vom 26. Januar 2026 bis zum 06. März 2026 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorbringen. Hierfür steht Ihnen ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung (siehe Link unten auf der Seite).

Sie können Ihre schriftlichen Anregungen auch postalisch oder zur Niederschrift beim Kreis Euskirchen, Untere Naturschutzbehörde, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen vorbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per E-Mail an lp-euskirchen@kreis-euskirchen.de.

Kontakt

Kreis Euskirchen

Jülicher Ring 32

53879 Euskirchen

Tel: 02251 / 15 1317

lp-euskirchen@kreis-euskirchen.de 

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