Umfrage Kreis Euskirchen Wirtschaft und Industrie

Interessensbekundung für Teilnahme an Gewerbepartnerschaft

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.03.2026 bis 31.07.2026
  • Teilnehmer 2 Teilnehmer
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Wichtiger Hinweis:
Diese Absichtserklärung ist unverbindlich. Erst nach einer Beratung durch den Kreis Euskirchen und der Konkretisierung einer Begrünungsmaßnahme – unter Einbeziehung von Fachfirmen (z. B. Garten- und Landschaftsbau) – erfolgt ein verbindlicher Vertragsabschluss und die Ausschreibung der Maßnahme durch den Kreis Euskirchen.

Für das Projekt stehen nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung. Der Kreis Euskirchen behält sich das Recht vor, eine Auswahl der zu realisierenden Maßnahmen vorzunehmen. Maßgeblich sind dabei u. a.:

Auswahlkriterien

  1. Klimawirksamkeit der Maßnahme (z. B. Kühlung, Wasserrückhalt, Hochwasserschutz).
  2. Flächengröße und Eignung der vorgeschlagenen Grundstücksfläche.
  3. Übertragbarkeit als Best Practice (Vorbildfunktion für andere Unternehmen).
  4. Beitrag zur Biodiversität und ökologischen Aufwertung.
  5. Umsetzbarkeit im vorgegebenen Zeitrahmen.

Angabe zum Unternehmen

  • Pflichtangabe

Angaben zur verfügbaren Fläche

  • Datenformat: Ganzzahl
  • Datenformat: Ganzzahl

Auswahl der gewünschten Maßnahme(n)

Ich/wir wünsche/n eine Beratung durch den Kreis Euskirchen zur Auswahl von geeigneten Maßnahmen. Folgende Maßnahmen könnten wir uns vorstellen:  

Vorteile für das Unternehmen (freiwillige Angabe)

Wichtig ist uns:

Absichtserklärung

  • Pflichtangabe
  • • Mir ist bekannt, dass für die Maßnahme ein Eigenanteil von 30 % der Investitionskosten durch das Unternehmen zu leisten ist. • Ich bestätige, dass die zur Verfügung gestellte Fläche im Eigentum des Unternehmens steht. • Die Umsetzung der Maßnahme ist ab Frühjahr 2026 vorgesehen und sollte bis zum xx.xx.2026 abgeschlossen sein.

Wichtiger Hinweis:
Diese Absichtserklärung ist unverbindlich. Erst nach einer Beratung durch den Kreis Euskirchen und der Konkretisierung einer Begrünungsmaßnahme – unter Einbeziehung von Fachfirmen (z. B. Garten- und Landschaftsbau) – erfolgt ein verbindlicher Vertragsabschluss und die Ausschreibung der Maßnahme durch den Kreis Euskirchen.

Für das Projekt stehen nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung. Der Kreis Euskirchen behält sich das Recht vor, eine Auswahl der zu realisierenden Maßnahmen vorzunehmen. Maßgeblich sind dabei u. a.:

Auswahlkriterien

  1. Klimawirksamkeit der Maßnahme (z. B. Kühlung, Wasserrückhalt, Hochwasserschutz).
  2. Flächengröße und Eignung der vorgeschlagenen Grundstücksfläche.
  3. Übertragbarkeit als Best Practice (Vorbildfunktion für andere Unternehmen).
  4. Beitrag zur Biodiversität und ökologischen Aufwertung.
  5. Umsetzbarkeit im vorgegebenen Zeitrahmen.
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Mit Absenden dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Angaben zur Abwicklung des Vorgangs genutzt werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der  Datenschutzerklärung des Kreises Euskirchen.

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