Veranstaltung Kreis Kleve Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Ehemaligentreffen zum 60-jährigen Jubiläum

  • Status Aktiv
  • Termin 25.07.2025 19:00 Uhr
  • Buchungsstatus 71 freie Plätze
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Die Betreuertaufe 2024

Die Stadtranderholung "Huckalele" ist im Jahre 1965 gestartet. Im Jahr 2025 wollen wir das 60-jährige Jubiläum gemeinsam mit einem Ehemaligentreffen der Betreuer feiern.

Wir laden ab 19 Uhr zu einem gemeinsamen Beisammensein auf dem Jugendzeltplatz in Kerken-Eyll ein. Treffen Sie alte Betreuer von damals, oder junge Betreuer, die damals von Ihnen betreut wurden.

Wir bieten zum Selbstkostenpreis gekühlte Getränke und Gegrilltes an. 

Übersicht

Veranstaltungstermin
Freitag 25.07.2025 19:00 - 22:00 Uhr
Termin speichern
Veranstaltungsort
Jugendzeltplatz Eyller See
Buyxdyck 52, 47647 Kerken
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
04.03.2025 12:00 Uhr - 01.07.2025

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 04.03.2025 bis zum 01.07.2025 online gebucht werden.

Kontakt

Kreisverwaltung Kleve

Außenstelle Fingerhutshof

Fingerhutshof 20

47546 Kalkar

Tel.: 02824 971 92- 02

marion.janssen@kreis-kleve.de

Datenschutzerklärung

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung
personenbezogener Daten bei der betroffenen Person


Verantwortliche/r
Kreis Kleve
Abteilungsleitung 4.1 - Jugend und Familie
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve
Telefon 02821 85-0
Telefax 02821 85-500
eMail info@kreis-Kleve.de
Internet www.kreis-Kleve.de


Datenschutzbeauftragte/r

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden
durch die/den Datenschutzbeauftragte(n) des Kreises
Kleve geprüft und überwacht. Die/der
Datenschutzbeauftragte ist unter der E-Mail-Adresse:
datenschutzbeauftragter@kreis-kleve.de oder telefonisch
unter 02821 85-888 erreichbar.


Personenbezogene Daten

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist in Artikel 4
Ziffer 1 der DS-GVO definiert. Demnach handelt es sich
um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder
identifizierbare natürliche Person beziehen. Darunter fallen
beispielsweise Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre
Telefonnummer oder Ihr Geburtsdatum.


Verarbeitung von Daten

Die Bedeutung der Verarbeitung personenbezogener
Daten ergibt sich aus Artikel 4 Ziffer 2 der DS-GVO.
Danach ist die Bezeichnung „Verarbeitung“ ein
umfassender Oberbegriff für sämtliche Verfahrensweisen
im Umgang mit Daten. Hierzu zählen beispielsweise die
Erhebung, die Speicherung, die Verwendung, die
Übermittlung und die Löschung von personenbezogenen
Daten.


Zweck/e der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Förderung der
Jugendarbeit nach dem SGB VIII. Ihre in diesem
Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen
Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für
den Zweck der Förderung bzw. der Bereitstellung der für
die Entwicklung von jungen Menschen erforderlichen
Angebote der Jugendarbeit verwendet.
Eine Weiterverarbeitung dieser Daten für andere Zwecke
ist nur unter den Voraussetzungen des § 67 c Abs. 2 – 5
SGB X möglich.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der
erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der
Jugendhilfe sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften
des achten Sozialgesetzbuches (§§ 61 – 64 SGB VIII).
Ohne eine Mitwirkung der Betroffenen werden Daten nur
erhoben, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 und 4
SGB VIII erfüllt sind.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt
auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 DSGVO.


Art der Datenverarbeitung

Für die elektronische wie die papiergebundene
Datenverarbeitung werden die notwendigen technischen
und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt,
um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte
oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie
gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu
schützen.


Folgen einer Nichtbereitstellung der
Daten

Aufgrund der vorgenannten Rechtsgrundlage sind Sie
verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten
bereitzustellen. Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten
nicht bereitstellen möchten, hätte dies zur Folge, dass die
vorgenannte Dienstleistung nicht beansprucht bzw.
erbracht werden könnte oder das die Durchführung des
Verwaltungsverfahrens nicht beendet werden könnte. Dies
würde ggf. zur Ablehnung Ihres Antrages führen.


Empfänger und Kategorien von
Empfängern der Daten

Ihre Daten können im Rahmen datenschutzrechtlicher
Zulässigkeiten zur Sachbearbeitung im Datentausch, zur
Förderung gem. der Richtlinien zur Förderung der Kinder-
und Jugendarbeit des Kreises Kleve, Durchführung und
Teilnahme bei den Stadtranderholungen usw. an externe
Stellen und Behörden weitergegeben werden (z.B. andere
Jugendämter und Behörden, IT-NRW, Dienstleister,
Ehrenamtlichen etc.).


Dauer der Speicherung
und Aufbewahrungsfristen

Sozialdaten sind gemäß § 84 Abs. 2 SGB X zu löschen,
wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie sind auch zu
löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle
zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit
liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein
Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung
schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt
werden. Dazu sind weitere Aufbewahrungsfristen und
Archivierungserfordernisse zu beachten.
Ihre im Rahmen dieses Antragsverfahrens erfassten
personenbezogenen Daten werden daher für die Dauer
des zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben notwendigen
Zeitraumes gespeichert. Danach werden diese Daten
aufgrund weiterer Archivierungserfordernisse je nach
Dienstleistung für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Nach Ablauf dieser Frist werden die personenbezogenen
Daten unwiederbringlich gelöscht, falls nicht aus
besonderem Grund eine längere Speicherung erforderlich
ist.


Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung,
Voraussetzungen)
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung
verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich
insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der
Datenschutz-Grundverordnung:
 Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem
Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um
uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu
erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst
Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum
Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von
offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen
kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.
 Recht auf Berichtigung
Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend
sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre
Daten unvollständig sein, können Sie eine
Vervollständigung verlangen.
 Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab,
ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer
gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.
 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der
Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die
Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen,
soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches
Interesse besteht.
 Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer
besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung
der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings
können wir dem nicht nachkommen, wenn an der
Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse
besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung
verpflichtet.
 Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen
nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind,
können Sie bei der zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 38424-0
Fax 0211 38424-10
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de
Internet www.ldi.nrw.de

Informationen

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