Kontakt
Hannah van Kempen
Kreisverwaltung Kleve
Fachbereich 4, Abteilung 4.1 – Jugend und Familie
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve
Tel.: 02824-971920-4
e-Mail: hannah.vankempen@kreis-kleve.de
Web: www.kreis-kleve.de
Datenschutzerklärung
Verantwortliche/r Information
nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Kreis Kleve
Abteilungsleitung 4.1 - Jugend und Familie
Nassauerallee 15-23 47533 Kleve Telefon 02821 85-0 Telefax 02821 85-500 eMail info@kreis-Kleve.de Internet www.kreis-Kleve.de
Datenschutzbeauftragte/r
Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die/den Datenschutzbeauftragte(n) des Kreises Kleve geprüft und überwacht. Die/der Datenschutzbeauftragte ist unter der E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@kreis-kleve.de oder telefonisch unter 02821 85-888 erreichbar.
Personenbezogene Daten
Der Begriff der personenbezogenen Daten ist in Artikel 4 Ziffer 1 der DS-GVO definiert. Demnach handelt es sich um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Darunter fallen beispielsweise Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihr Geburtsdatum.
Verarbeitung von Daten
Die Bedeutung der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus Artikel 4 Ziffer 2 DS-GVO. Danach ist die Bezeichnung „Verarbeitung“ ein umfassender Oberbegriff für sämtliche Verfahrensweisen im Umgang mit Daten. Hierzu zählen bspw. die Erhebung, die Speicherung, die Verwendung, die Übermittlung und die Löschung von personenbezogenen Daten.
Zweck/e der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck der Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, der fachlichen Beratung, Begleitung und weiteren Qualifizierung von Tagespflegepersonen sowie der Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson verwendet. Eine Weiterverarbeitung dieser Daten für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des § 67 c Abs. 2 – 5 SGB X möglich.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der Jugendhilfe sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften des achten Sozialgesetzbuches (§§ 61 – 68 SGB VIII).
Ohne eine Mitwirkung der Betroffenen werden Daten nur erhoben, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 und 4 SGB VIII erfüllt sind.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 DSGVO.
Art der Datenverarbeitung
Für die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung werden die notwendigen technischen und organisatorischen