Veranstaltung Kreis Kleve Ehrenamt

Betreueranmeldung "Stadtranderholung Löwenstark"

  • Status Ankündigung
  • Termin 20.07.2026 bis 31.07.2026
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Logo Löwenstark - einfach anders!

Die SRE "Löwenstark - einfach anders!" ist für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und findet vom 20. Juli bis 31.Juli 2026 in der Schule Haus Freudenberg in Kleve statt. Wir treffen uns morgens immer um 08:30 Uhr an der Schule und der Tag endet um ca. 16:30 Uhr auch dort. Einige von euch werden auch mit den Kindern in Kleinbussen zur Schule fahren.

Wir bieten den Kindern ein buntes Programm aus spielen, basteln und toben an. Außerdem gibt es auch gruppenübergreifende Angebote, wie beispielsweise Rallyes oder Olympiaden. Für deinen ehrenamtlichen Einsatz bekommst du 75,00 € pro Tag.

Bevor es losgeht, werdet ihr alle an zwei bis drei Tagen geschult, um auf die speziellen Anforderungen der Ferienmaßnahme vorbereitet zu sein. Dort lernt ihr dann etwas über die verschiedenen Behinderungsbilder und worauf ihr im Umgang mit Kindern und Jugendlichen achten müsst. Diese Termine für 2026 sind verpflichtend und stehen jetzt noch nicht fest. Wir werden euch die Daten für die Schulungstage im Januar zukommen lassen. Es gibt aber ein paar andere Termine, die ihr euch in euren Terminkalender eintragen solltet:


Verpflichtende Teilnahme:

25.04.2026       09 - 16 Uhr:  Schulungstag 1

14.06.2026       13 - 18 Uhr:  Kennenlerntag mit allen Kindern, Jugendlichen und Eltern auf dem Fingerhutshof in Kalkar     (dieser Termin ersetzt den Besuch bei den Kindern und Eltern zuhause)

04.07.2026        09 - 16 Uhr:  Schulungstag 2

18.07.2026        09 - 17 Uhr:  Aufbau an der Schule Haus Freudenberg

31.07.2026        bis ca. 18 Uhr:  Abbau an der Schule Haus Freudenberg


Freiwillige Teilnahme:

15.05.2026 abends: Treffen mit allen interessierten Betreuerinnen und Betreuern auf dem Fingerhutshof in Kalkar zum gegenseitigen Kennenlernen (Uhrzeit wird noch bekannt gegeben)

24.07.2026 abends: Bergfest (Treffpunkt und Uhrzeit werden noch bekannt gegeben)

31.07.2026 abends nach dem Abbau: Abschluss (Treffpunkt und Uhrzeit werden noch bekannt gegeben)


Falls du das erste Mal dabei sein wirst, werden wir dich zu einem Termin im Frühjahr einladen, um dich kennenzulernen und zu überlegen welche Aufgabe du in der Stadtranderholung übernehmen kannst. 

Bitte antworte deshalb ehrlich was du dir im Umgang mit Kindern mit Behinderung zutraust und was nicht.

Wir freuen uns, wenn du dabei bist! :)

Übersicht

Veranstaltungstermin
Montag 20.07.2026 08:30 Uhr bis Freitag 31.07.2026 18:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Schule Haus Freudenberg
Am Freudenberg 40, 47533 Kleve
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
15.12.2025 09:00 Uhr - 28.02.2026

Kontakt

Hannah van Kempen
Kreisverwaltung Kleve
Fachbereich 4,  Abteilung 4.1 – Jugend und Familie
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve
Tel.: 02824-971920-4
e-Mail: hannah.vankempen@kreis-kleve.de
Web: www.kreis-kleve.de
 

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Personenbezogene Daten

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist in Artikel 4 Ziffer 1 der DS-GVO definiert. Demnach handelt es sich um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Darunter fallen beispielsweise Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihr Geburtsdatum.

Verarbeitung von Daten

Die Bedeutung der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus Artikel 4 Ziffer 2 DS-GVO. Danach ist die Bezeichnung „Verarbeitung“ ein umfassender Oberbegriff für sämtliche Verfahrensweisen im Umgang mit Daten. Hierzu zählen bspw. die Erhebung, die Speicherung, die Verwendung, die Übermittlung und die Löschung von personenbezogenen Daten.

Zweck/e der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck der Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, der fachlichen Beratung, Begleitung und weiteren Qualifizierung von Tagespflegepersonen sowie der Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson verwendet. Eine Weiterverarbeitung dieser Daten für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des § 67 c Abs. 2 – 5 SGB X möglich.

Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der Jugendhilfe sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften des achten Sozialgesetzbuches (§§ 61 – 68 SGB VIII).

Ohne eine Mitwirkung der Betroffenen werden Daten nur erhoben, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 und 4 SGB VIII erfüllt sind.

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