Flächennutzungsplan Gemeinde Kürten Erneute Beteiligung

17. Flächennutzungsplanänderung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.06.2025 bis 17.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Verfahren des Bebauungsplanes 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“ erneut beteiligt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.
  1. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Verfahren der 17. Flächennutzungsplanänderung erneut beteiligt. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus mit historischem Schlauchturm im Ortsteil Olpe entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine moderne Freiwillige Feuerwehr. Zwingend neu anzuschaffende Fahrzeuge finden in der Fahrzeughalle nicht ausreichend Platz. Die Einrichtungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und lassen sich aus technischer, baulicher und planungsrechtlicher Sicht nicht modernisieren. Zudem sind die Mannschaftsräume nicht mehr zeitgemäß; so sind beispielsweise keine geschlechtergetrennten Sanitäranlagen vorhanden.

Da ein Umbau des unter Denkmalschutz stehenden Feuerwehrgerätehauses somit aus den geschilderten Gründen nicht in Frage kommt, wurde ein alternativer Standort in der näheren Umgebung ermittelt.

Ein geeigneter Standort befindet sich am östlichen Ortsrand Olpes. Gelegen an der Landes-straße L 146 lassen sich die Hilfsfristen weiterhin gewährleisten. Auf der knapp 5.700 m² großen, zumeist ebenen Fläche, lässt sich ein modernes Feuerwehrgerätehaus mit den dazugehörigen Rangier-, Stell- und Übungsflächen optimal umsetzen.

Die Fläche befindet sich im Außenbereich, unweit des westlich gelegenen Olpener Ortsrandes. In Richtung Osten schließt sich ein Schießstand und weitere Wohnbebauung an.

Das westlich an das Plangebiet grenzende Grundstück eignet sich aufgrund der Hanglage nicht für ein Feuerwehrgerätehaus. Weitere, an den Ort angrenzende Flächen oder innerhalb des Ortes gelegene Baulücken, eignen sich aufgrund der Lage, der Größe, der planungsrechtlichen Restriktionen sowie der aktuellen Verfügbarkeit nicht für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses.

Ziel des Bebauungsplanes 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“ und der 17. Flächennutzungsplanänderung ist es daher, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit einer Feuerwache im Außenbereich zu schaffen.

Die Planentwürfe sowie Begründungen mit Umweltberichten und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:

 16.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Die oben genannten Planentwürfe mit den dazugehörigen Begründungen können in der oben stehenden Frist außerdem im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren/ eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Flächenverbrauch
    • Informationen zur Flächeninanspruchnahme und Nachverdichtung
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
    • Informationen zum Landschaftsplan sowie zu Schutzgebieten
    • Informationen zur Wertigkeit, Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsbilds
    • Informationen zur Biotopstruktur
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
    • Informationen zum Immissionsschutz sowie zu Maßnahmen zum Schallschutz
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
    • Informationen zu kleinklimatischen Verhältnissen
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
    • Informationen zur Umweltprüfung, zum Artenschutz und zu Lebensraum-/

Biotopstrukturen

    • Informationen zu allgemeindienenden Vermeidungs-, Verminderungs- und Ersatzmaßnahmen
    • Informationen zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
    • Informationen zur biologischen Vielfalt
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
    • Informationen zu Altlasten und Bodensanierung, zur Schutzwürdigkeit der Böden, zur Versiegelung, zur Erdbebengefährdung, zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
    • Informationen zu Kampfmitteln
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
    • Informationen zum Niederschlagswasser
    • Informationen zu Grundwasser und Wasserschutz
  • Auswirkungen Kultur und Sachgüter
    • Informationen zum Denkmalschutz
    • Informationen zu Bodendenkmälern

Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:

Umwelt

  • Gemeinde Kürten: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan 112 (Feuerwehrgerätehaus Olpe). Kürten, August 2023
  • Gemeinde Kürten: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 112 (Feuerwehrgerätehaus Olpe). Kürten, August 2023
  • Lomb Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, Ökologische Gutachten: Nachtrag zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag für den Bebauungsplan 112 (Feuerwehrgerätehaus Olpe). Bonn, Mai 2025
  • Sturmberg Baumexperten: Sachverständigen-Bericht zu Voruntersuchungen und möglichen Folgen für einen Baumbestand im Zuge von geplanten Baumaßnahmen. Burbach, Mai 2022.
  • Büro für Faunistik & Freilandforschung: Kurzbericht, Habitatkartierung Fledermäuse im Zuge der Planung eines Feuerwehrgerätehauses in Kürten – Olpe. Königswinter, Juli 2023.

Umweltbericht

  • Gemeinde Kürten: Umweltbericht (Bebauungsplan 112). Kürten, Mai 2025
  • Gemeinde Kürten: Umweltbericht (17. Flächennutzungsplanänderung). Kürten, Mai 2025

Boden

  • Slach & Partner mbB Beratende Ingenieure: Bodengutachten für das Bauvorhaben „Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf einem Grundstück in Kürten – Olpe. Wipperfürth, Mai 2023.

Immissionen

  • Peutz Consult: Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 112 der Gemeinde Kürten. Düsseldorf, Mai 2023.

Verkehr

  • Ingenieurbüro Holzem & Hartmann: Neubau Feuerwehrgerätehaus Kürten – Olpe, Machbarkeitsstudie verkehrstechnische Untersuchung. Neunkirchen-Seelscheid, Mai 2025.

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 06.06.2025                                                                                Willi Heider

                                                                                                                      Bürgermeister

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