Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 bezüglich des Bebauungsplanes 25 Kürten – 16. Änderung folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Aufstellungsbeschluss der 16. Änderung des Bebauungsplanes 25 (Kürten) wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel der Planung ist das Erlagen von Planungsrecht zur Erstellung eines Mehrfamilienhauses. Dieser Vorlage ist ein Geltungsbereich beigefügt.
2. Das Bauleitverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
3. Der Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes 25 (Kürten) wird gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich ausgelegt.
Die 16. Änderung des Bebauungsplanes dient dem Ziel das Erlagen von Planungsrecht zur Erstellung eines Mehrfamilienhauses.
Der Planentwurf mit Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I und schalltechnischer Untersuchung liegen in der Zeit vom:
07.07.2025 bis einschließlich 10.08.2025
im Rathaus der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Der oben genannte Planentwurf mit der dazugehörigen Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I sowie schalltechnischer Untersuchung können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren/ eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per E-Mail bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
Biotopstrukturen
Folgende Fachgutachten mit liegen zu der Bauleitplanung vor:
Bonn, 31.07.2023
Köln, 10. Oktober 2023
Köln, 22.12.23
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per E-Mail richten Sie bitte an planungsamt@kuerten.de.
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kürten, den 25.06.2025 Willi Heider
Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
planungsamt@kuerten.de