Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 62 „Dürscheid Nord“ - 8. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.07.2025 bis 10.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 bezüglich des Bebauungsplanes 62 Dürscheid Nord – 8. Änderung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 62 (Dürscheid Nord) – 8. Änderung wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist planungsrechtliche Legalisierung von Gebäudeteilen im Plangebiet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

2. Der Bebauungsplan 62 (Dürscheid Nord) – 8. Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

3. Der Bebauungsplanentwurf 62 „Dürscheid Nord“ – 8. Änderung wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes dient dem Ziel ein eingeschossiges Flachdachanbau nördlich des Haupthauses zu legalisieren und die Baugrenze nach Nord entsprechend zu verschieben.

Der Planentwurf mit Begründung und Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I liegen in der Zeit vom:

 07.07.2025 bis einschließlich 10.08.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Der oben genannte Planentwurf mit der dazugehörigen Begründung sowie Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren/  eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Flächenverbrauch
    • Informationen zur Flächeninanspruchnahme und Nachverdichtung
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
    • Informationen zu kleinklimatischen Verhältnissen
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
    • Informationen zur Umweltprüfung, zum Artenschutz und zu Lebensraum-/

Biotopstrukturen

    • Informationen zu allgemeindienenden Vermeidungs-, Verminderungs- und Ersatzmaßnahmen
    • Informationen zur biologischen Vielfalt
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
    • Informationen zu Altlasten und Bodensanierung, zur Schutzwürdigkeit der Böden, zur Versiegelung, zur Erdbebengefährdung, zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
    • Informationen zu Kampfmitteln
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
    • Informationen zum Niederschlagswasser
    • Informationen zu Grundwasser und Wasserschutz
  • Auswirkungen Kultur und Sachgüter
    • Informationen zum Denkmalschutz
    • Informationen zu Bodendenkmälern

Folgende Fachgutachten mit liegen zu der Bauleitplanung vor:

  • Lomb Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, Ökologische Gutachten: Nachtrag zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag für den Bebauungsplan 62 (Dürscheid-Nord) 8. Änderung.

Bonn, März 2025.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per E-Mail richten Sie bitte an planungsamt@kuerten.de.

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kürten, den 25.06.2025                                                                                Willi Heider

                                                                                                                      Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt

planungsamt@kuerten.de

Gegenstände

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  • Lageplan
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliche Prüfung

Informationen

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