Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:
„Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Verfahren des Bebauungsplanes 119 „Klimaschutzsiedlung Schanze“ erneut beteiligt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung von Wohnhäusern mit/und Gewerbeflächen im Ortsteil Schanze.“
Zur Deckung der hohen Nachfrage nach Wohnraum sowie Gewerbefläche in der Gemeinde Kürten, ist die Entwicklung einer Klimaschutzsiedlung im Ortsteil Schanze geplant. Das Konzept der Klimaschutzsiedlung sieht eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energieträgern vor. Die Stromgewinnung aus Sonnenlicht durch Photovoltaik dient in Kombination mit der Erdwärmenutzung als Schlüsseltechnologie. Ziel ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung des Gebietes.
Der Planentwurf sowie Begründung mit Umweltbericht und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:
07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025
im Rathaus der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Der oben genannte Planentwurf mit den dazugehörigen Unterlagen können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter https://www.kuerten.de/politik-verwaltung/planen-umwelt/aktuelle-planverfahren/ eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.
Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
Biotopstrukturen
Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:
Immissionen
Umwelt
Umweltbericht
Boden
Verkehr
Energie
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Kürten, den 01.07.2025 Willi Heider
Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
planungsamt@kuerten.de