Bebauungsplan Gemeinde Kürten Erneute Beteiligung

Bebauungsplan 119 „Klimaschutzsiedlung Schanze“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.07.2025 bis 10.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:

„Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Verfahren des Bebauungsplanes 119 „Klimaschutzsiedlung Schanze“ erneut beteiligt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung von Wohnhäusern mit/und Gewerbeflächen im Ortsteil Schanze.“

Zur Deckung der hohen Nachfrage nach Wohnraum sowie Gewerbefläche in der Gemeinde Kürten, ist die Entwicklung einer Klimaschutzsiedlung im Ortsteil Schanze geplant. Das Konzept der Klimaschutzsiedlung sieht eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energieträgern vor. Die Stromgewinnung aus Sonnenlicht durch Photovoltaik dient in Kombination mit der Erdwärmenutzung als Schlüsseltechnologie. Ziel ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung des Gebietes.

Der Planentwurf sowie Begründung mit Umweltbericht und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:

 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Der oben genannte Planentwurf mit den dazugehörigen Unterlagen können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter https://www.kuerten.de/politik-verwaltung/planen-umwelt/aktuelle-planverfahren/  eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.

Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Flächenverbrauch
    • Informationen zur Flächeninanspruchnahme und Nachverdichtung
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
    • Informationen zum Landschaftsplan sowie zu Schutzgebieten
    • Informationen zur Wertigkeit, Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsbilds
    • Informationen zur Biotopstruktur
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
    • Informationen zum Immissionsschutz und Verkehr (Lärm) sowie zu Maßnahmen zum Schallschutz
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
    • Informationen zur- Kalt-/ Frischluftentstehung und zum Luftaustausch
    • Informationen zur bodennahen Überwärmung und zu Wärmeinseln versiegelter Flächen
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
    • Informationen zur Umweltprüfung, zum Artenschutz und zu Lebensraum-/

Biotopstrukturen

    • Informationen zur Zerschneidung von Landschaften/ Wildkorridoren
    • Informationen zu allgemeindienenden Vermeidungs-, Verminderungs- und Ersatzmaßnahmen
    • Informationen zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
    • Informationen zu Altlasten und Bodensanierung, zur Schutzwürdigkeit der Böden, zur Versiegelung, zur Erdbebengefährdung, zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
    • Informationen zu Grundwasser und Wasserschutz
    • Informationen zu urbanen Sturzfluten
    • Informationen zur Ver- und Entsorgung

Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:

Immissionen

  • Nts Ingenieursgesellschaft mbH: Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. S0523 0040-4, Bebauungsplan Nr. 119 „Klimaschutzsiedlung Schanze“ der Gemeinde Kürten, Münster, 25.04.2025

Umwelt

  • Büro Stelzig: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe II zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Klimaschutzsiedlung Schanze“ der Gemeinde Kürten, Soest, Dezember 2022, Ergänzungen September 2024.
  • Büro Stelzig: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Klimaschutzsiedlung Schanze“ der Gemeinde Kürten, Soest, Stand Juli 2023, Ergänzungen Mai 2025.
  • Baumpflege Leven: Baumschutzgutachten, Klimaschutzsiedlung Kürten/Schanze, Leverkusen, Datum der Gutachtenerstellung:12.07.2024 sowie Ergänzungen vom 07.09.2024, 09.10.2024 und 20.05.2025.

Umweltbericht

  • Büro Stelzig: Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Klimaschutzsiedlung Schanze“ der Gemeinde Kürten, Soest, Juli 2023, Ergänzungen Mai 2025.

Boden

  • Middendorf-Geoservice GBR: Orientierende Baugrunduntersuchung, Neubaugebiet „Kürten-Schanze“, Leverkusen, 26.01.2022

Verkehr

  • Emig-vs Ingenieursgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH: Verkehrstechnische Untersuchung, Kürten, Bechener Straße, Düsseldorf, Mai 2023.
  • Emig-vs Ingenieursgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH: Ergänzende Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung Bechener Straße, Düsseldorf, 21.06.2023.
  • Emig-vs Ingenieursgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH: Vorüberlegung Neubau eines Linksabbiegers Bechener Straße / Alte-Wipperfürther-Straße L 289 von Kürten - Spitze - Schanze, Düsseldorf, 21.05.2025.
  • Emig-vs Ingenieursgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH: Erläuterungsbericht Klimaschutzsiedlung SCHANZE: Neubau eines Linksabbiegers Bechener Straße / Alte-Wipperfürther-Straße L 289 von Kürten - Spitze - Schanze, Düsseldorf, Mai 2025.
  • Ingenieurbüro Ralf Schaefer: Ausführungsplanung - Lageplan Verkehrsanlagen, Solingen, 03.2022.
  • HP BrandschutzConcept GmbH: Brandschutztechnische Stellungnahme zur Löschwasserversorgung, Bad Breisig, 05.09.2024.

Energie

  • PBS Energiesysteme, Energie intelligent optimieren: Potentialstudie Klimaschutzsiedlung – Kürten Schanze, Haan

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 01.07.2025                                                                                            Willi Heider

                                                                                                                                Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt

planungsamt@kuerten.de

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