Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 39 "Olpe-Süd", 27. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.04.2026 bis 01.06.2026
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Planzeichnung

Bebauungsplan 39 „Olpe-Süd“, 27. Änderung; öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 folgenden Beschluss gefasst:

1.  Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

2.  Die Aufstellung des Bebauungsplanes 39 (Olpe - Sud) - 27. Änderung wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist Erhöhung der möglichen überbaubaren Grundstückfläche durch Änderung der Gebietscharakteristik von einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) in ein besonders Wohngebiet (WB) im Zentrum des Ortsteils Olpe. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

3.  Der Bebauungsplan 39 (Olpe - Süd) - 27. Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

4.  Der Entwurf des Bebauungsplanes 39 (Olpe - Sud) - 27. Änderung wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Ziel der Planung ist die Erhöhung der möglichen überbaubaren Grundstückfläche durch Änderung der Gebietscharakteristik von einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) in ein besonders Wohngebiet (WB).

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom

27.04.2026 bis einschließlich 01.06.2026

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:    08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                    08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen

  • Artenschutzrechtliche Betrachtung

Die Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan 39 „Olpe-Süd“, 27. Änderung

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kürten, den 20.04.2026                                                         Mario Bredow

                                                                                               Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt

Email: planungsamt@kuerten.de 

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