Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Bebauungsplan 10b „Biesfeld-West“, 20. Änderung; öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 10b „Biesfeld-West“, 20. Änderung ist im Plangebiet eine Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 beabsichtigt.
Es handelt sich um ein Verfahren der Innenentwicklung, bei dem von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom
04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026
im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Kürten, den 24.04.2026 Mario Bredow
Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
E-Mail: planungsamt@kuerten.de