Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“; öffentliche Auslegung des Planentwurfes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.05.2026 bis 05.06.2026
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Planzeichnung

Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“, öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Planungsausschuss der Gemeinde Kürten nimmt die Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Die Abwägung wird entsprechend der Anlage zur Vorlage behandelt und beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 99 (Dorpe-Südost), 3. Änderung und Erweiterung wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
  3. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:    08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                    08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Neben dem Umweltbericht mit Informationen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Auswirkungen auf Tiere

  • Fachbeitrag Naturschutz: Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Boden und Entwässerung

  • Hydrologischer Bericht: Versickerung von Niederschlagswasser

Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

  • Fachbeitrag Naturschutz: Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Die Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kürten, den 27.04.2026                                                                  Mario Bredow

                                                                                                        Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt

E-Mail: planungsamt@kuerten.de 

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