Bebauungsplan Gemeinde Kürten Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan 134 "Engeldorf-Nord", frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.05.2026 bis 26.06.2026
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Planzeichnung

Bebauungsplan 134 „Engeldorf-Nord“; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Auf Grundlage des vorgestellten Planentwurfes wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines innovativen und zukunftsfähigen Klima-Quartiers bestehend aus insgesamt 18 Ein- und Zweifamilienhäusern.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können die vorliegenden Planunterlagen in der Zeit

vom 26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen

eingesehen werden.

Der städtebauliche Entwurf, der Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:    08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                    08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen in Form einer artenschutzrechtlichen Vorab-Stellungnahme und eines Bodengutachtens zu folgenden Themen vor.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen

  • Artenschutzrechtliche Vorab-Stellungnahme

Boden und Entwässerung

  • Bodengutachten

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 134 „Engeldorf-Nord“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kürten, den 18.05.2026                                                         Mario Bredow

                                                                                               Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt

E-Mail: planungsamt@kuerten.de

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