Veranstaltung Stadt Langenfeld Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Fortbildung für pädag. Fachpersonal: Partizipation für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 17.11.2025 08:15 Uhr
  • Teilnehmer 20 Teilnehmer
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Quelle: I.Graser

Fortbildung für pädagogisches Fachpersonal:

Partizipation für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf – inklusives Mitwirken und Mitbestimmen

Kinder und Jugendliche sind bei allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen - und dies nicht nur im Sinne von Teilhabe, sondern auch in Bezug auf Anhörung ihrer Meinung, auf Mitgestalten und Mitbestimmen.

Doch wie gelingt dies in der Praxis, wenn Kinder oder Jugendliche deutliche Entwicklungsbeeinträchtigungen zeigen? Wie kann eine heranwachsende Person ihre Meinung äußern, wenn sie nicht verbal kommunizieren kann? Wie können wir auch diesen Kindern und Jugendlichen in Kita, OGS, Schule, Freizeiteinrichtungen und Vereinen eine „Stimme“ geben?

Die Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld lädt zu dieser Fortbildung ein, die am

Montag, den 17.11.2025  von 8.15 – 16.30 Uhr stattfindet. Veranstaltungs-Ort ist das Langenfelder Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, R. 187.

Gina Heinrichs als Erzieherin, Heilpädagogin und Spieltherapeutin leitet dieses Seminar, bei dem Theorie und Praxis der inklusiven Partizipation zielgruppengerecht verknüpft werden.

Neben Möglichkeiten der Selbsterfahrung und dem Wechsel verschiedener Methoden wird es auch mehrere Pausen geben, um den Tag angenehm zu gestalten. Außerdem wird zeitweise zielgruppenspezifisch in Kleingruppen gearbeitet (Erzieher*innen & Kinderpfleger*innen, OGS-Betreuer*innen, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen in Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. Vereins-Angeboten).

Für das Seminar wird keine Teilnehmer-Gebühr erhoben.

Übersicht

Veranstaltungstermin
Montag 17.11.2025 08:15 - 16:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Rathaus
Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rheinland)
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
09.07.2025 16:20 Uhr - 14.11.2025 09:00 Uhr

Kontakt

Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld

Referat 310

Konrad-Adenauer-Platz 1

40764 Langenfeld

Teilnahmebedingungen

Netiquette der Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld

- Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen –

Unsere Veranstaltungen basieren auf demokratischen Werten und respektvollem Miteinander. Damit dies gelingt, gelten für alle Teilnehmenden folgende Regeln:

Respekt und Toleranz

Wir begegnen uns auf Augenhöhe. Abwertende, rassistische, sexistische oder menschenverachtende Aussagen werden nicht geduldet.

Konstruktive Debatte

Unterschiedliche Meinungen sind willkommen – sofern sie argumentativ und im Rahmen des Grundgesetzes vorgetragen werden.

Keine Störungen

Wer absichtlich provoziert, andere unterbricht oder den Veranstaltungsverlauf massiv behindert, kann ausgeschlossen werden.

Moderation

Die Veranstaltungsleitung führt durch die Veranstaltung. Wortmeldungen erfolgen strukturiert.

Keine Aufzeichnungen

Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden (z. B. von Präsentationen, Personen oder Wortbeiträgen) ist für Teilnehmende untersagt. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten.

Sollten seitens des Veranstalters Aufnahmen zu bestimmten Zwecken erfolgen, werden die Teilnehmenden oder bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigte vorher um Erlaubnis gefragt.

Schutz für alle

Die Kinder- und Jugendbeteiligung behält sich vor, im Falle von Grenzüberschreitungen das Hausrecht auszuüben.

Beutelsbacher Konsens:

Nehmen auch Erwachsene an einer Veranstaltung der Jugendbeteiligung teil, so sollen sie sich an die Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsens halten:

a) Überwältigungsverbot: Jugendliche sollen nicht mit der Meinung Erwachsener „überwältigt“ werden, sondern eigene Urteile bilden können.

b) Kontroversitätsgebot: Alle relevanten politischen Themen müssen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden.

c) Jugendorientierung: Orientierung an den Interessen und am Wissensstand junger Menschen.

Demokratiefreundlichkeit und Verfassungskonformität

Teilnehmende, die durch diskriminierende, menschenfeindliche, demokratiefeindliche oder verfassungsfeindliche Äußerungen oder Verhaltensweisen in Erscheinung treten, können von der Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendbeteiligung ausgeschlossen werden. Als diskriminierend gelten insbesondere Äußerungen und Handlungen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale richten.

Mit ihrer Anmeldung bzw. Teilnahme an einer Veranstaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung Langenfeld erkennen die Teilnehmenden diese Regeln verbindlich an.

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Stadt Langenfeld einen hohen Stellenwert. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

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Die im Anmeldeformular erhobenen Daten werden ausschließlich für die Anmeldung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet und im Nachgang gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO.

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Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)

Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0                                 

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115           

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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