Bebauungsplan Stadt Langenfeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "I-119 Marktplatz - Süd"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.03.2026 bis 17.04.2026
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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B E K A N N T M A C H U N G

über die Veröffentlichung im Internet des

Bebauungsplanes „I-119 Marktplatz-Süd“

Der Rat der Stadt Langenfeld hat gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 09.09.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „I-119 Marktplatz-Süd“ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB gefasst.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.

In seiner Sitzung vom 05.03.2026 hat der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss der Stadt Langenfeld beschlossen, den Bebauungsplan „I-119 Marktplatz-Süd“ gemäß § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen.  

Ziel der Planung ist eine Aufstockungl der Gebäude an der Südseite des Marktplatzes. Es sollen zusätzliche innerstädtische Wohnungen bzw. zusätzliche Geschossflächen für Büro- und Dienstleistung geschaffen werden.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „I-119 Marktplatz-Süd“

Im Norden:

Eine senkrechte Linie von der gemeinsamen Grenze der Flurstücke 337 und 327 (beide Flur 29) auf den nördlichen Grenzpunkt des Flurstücks 267 (Flur 29). Die nördliche Grenze der Flurstücke 294, 298, 300 und 302 (alle Flur 28). Eine Verbindung von dem nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 302 und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 353 (beide Flur 28). Die südliche Grenze des Flurstücks 353 (Flur 28).

Im Osten:

Die südöstliche Grenze des Flurstücks 371 (Flur 28). Die Ostgrenzen der Flurstücke 289, 381 und 46 (alle Flur 28).

Im Süden:

Die Südgrenze des Flurstücks 46 (Flur 28). Die gemeinsame Grenze der Flurstücke 381 (Flur 28) und 280 (Flur 30). Die gemeinsame Grenze der Flurstücke 280 (Flur 30) und 44 (Flur 29). Ein Teil der Südgrenze des Flurstücks 44 (Flur 29) zwischen dem gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 44 (Flur 29), 280 (Flur 30) und 325 (Flur 29) und dem Schnittpunkt der nach Süden verlängerten Westgrenze des Flurstücks 338 (Flur 29).

Im Westen:

Die nach Süden verlängerte Westgrenze des Flurstücks 338 (Flur 29) bis zur Südgrenze des Flurstücks 44 (Flur 29). Die Westgrenze des Flurstücks 338 (Flur 29). Ein Teil der gemeinsamen Grenze der Flurstücke 327 und 337 (beide Flur 29) bis zu dem Punkt, der einen rechten Winkel zwischen der gemeinsamen Grenze der Flurstücke 327 und 337 (beide Flur 29) auf den nördlichen Grenzpunkt des Flurstücks 267 (Flur 29) ermöglicht.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6.500 m². Alle genannten Flurstücke und Fluren liegen in der Gemarkung Immigrath.

Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „I-119 Marktplatz–Süd“ wird mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar

vom 17.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026

im Internet veröffentlicht unter:

https://www.langenfeld.de/stadtplanung

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen

https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite


https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1023204

Alternativ können in diesem Zeitraum die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 296 während folgender Servicezeiten, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 4 Nr. 4 BauGB, eingesehen werden:

Montag  bis  Mittwoch           von  8.00 Uhr bis  16.00 Uhr,

Donnerstag                           von  8.00 Uhr bis  17.00 Uhr

Freitag                                   von  8.00 Uhr bis  12.00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an: stadtplanung@langenfeld.de) oder bei Bedarf schriftlich und zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • die im Bauleitplan genannten technischen Regelwerke (z. B. DIN-Normen) wie vorstehend eingesehen werden können.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „I-119 Marktplatz-Süd“ wird hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der Stadt Langenfeld öffentlich bekannt gemacht.

Langenfeld Rhld, 06.03.2026

Gerold Wenzens

Bürgermeister

Kontakt

Referat Stadtplanung und Denkmalschutz

Herr Rasch

Telefon: 02173/794-5113

E-Mail: stadtplanung@langenfeld.de

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Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0                                 

E-Mail: info@langenfeld.de

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E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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