Veranstaltung Stadt Langenfeld Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Fortbildung Partizipation - Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf bestimmen mit (Für pädagogisches Fachpersonal)

  • Status Aktiv
  • Termin 25.11.2026 08:15 Uhr
  • Buchungsstatus 26 freie Plätze
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Foto c Jugendbeteiligung Langenfeld

Dass Kinder und Jugendliche die Akteure ihrer eigenen Entwicklung sind, wird immer wieder betont. Heranwachsenden wird demnach zugetraut, dass sie die für ihre Entwicklung notwendigen Schritte durch eigene Aktivität selbst vollziehen und dass sie sich mit ihrer sozialen und materialen Umwelt eigenständig auseinandersetzen. Der pädagogische Rahmen hierfür bedarf von Anfang an vieler Selbstgestaltungsmöglichkeiten.

Die Stadt Langenfeld baut bereits seit einigen Jahren eine systematische Struktur zur Kinder- und Jugendbeteiligung auf. Daher möchten wir Sie einladen, das Thema Partizipation genauer unter die Lupe zu nehmen.

In dieser Fortbildung werden Möglichkeiten von Teilhabe, Mit- und Selbstbestimmung für Kinder mit Entwicklungsauffäligkeiten kritisch beleuchtet und praktische Ideen in verschiedenen Handlungsfeldern erarbeitet.

Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es im Kita-Alltag oder in der Schule, in der OGS oder in Jugendfreizeiteinrichtungen / Freizeitangeboten, wenn die Kinder Herausforderungen in ihrer Entwicklung mitbringen? Wieviel Selbstbestimmung räumen wir Kindern ein? Wie können unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse sinnvoll in Entscheidungen berücksichtigt werden? Wie kann eine partizipative Bildungspraxis gelingen?

Als Referentin konnten wir wieder Nora Jaffan gewinnen, die einen großen Erfahrungsschatz als Erzieherin, Motopädin, Master in interdisziplinärer Motologie, Ergotherapie und Physiotherapie sowie Leiterin eines Therapiezentrums mitbringt. Ebenso arbeitete sie als Lehrerin in einer Schule und ist ganzheitliche Lerntrainerin in eigener Praxis sowie freie Referentin in der Erwachsenenbildung.

Für das Seminar wird keine Teilnehmer-Gebühr erhoben.

Die Referentin hat ein ansprechendes und praxisrelevantes Programm vorbereitet, das durch den Tag führt. Neben Aktivierungs-Übungen, Selbstreflektionen und Methodenwechsel wird es auch mehrere große Pausen geben, um den Tag angenehm zu gestalten. Außerdem wird zwischendurch zielgruppenspezifisch in Kleingruppen gearbeitet (Erzieher*innen & Kinderpfleger*innen, OGS-Betreuer*innen, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen in Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. -Angeboten etc.).

Übersicht

Veranstaltungstermin
Mittwoch 25.11.2026 08:15 - 16:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Rathaus
Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rheinland)
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
02.03.2026 12:30 Uhr - 24.11.2026 10:00 Uhr

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 02.03.2026 bis zum 24.11.2026 online gebucht werden.

Kontakt

Stadtverwaltung Langenfeld 

Kinder- und Jugendbeteiligung

Konrad-Adenauer-Platz 1

40764 Langenfeld

Tel. 02173 794 3105

Teilnahmebedingungen

Netiquette der Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld

  • - Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen –

Unsere Veranstaltungen basieren auf demokratischen Werten und respektvollem Miteinander. Damit dies gelingt, gelten für alle Teilnehmenden folgende Regeln:

Respekt und Toleranz

Wir begegnen uns auf Augenhöhe. Abwertende, rassistische, sexistische oder menschenverachtende Aussagen werden nicht geduldet.

Konstruktive Debatte

Unterschiedliche Meinungen sind willkommen – sofern sie argumentativ und im Rahmen des Grundgesetzes vorgetragen werden.

Keine Störungen

Wer absichtlich provoziert, andere unterbricht oder den Veranstaltungsverlauf massiv behindert, kann ausgeschlossen werden.

Moderation

Die Veranstaltungsleitung führt durch die Veranstaltung. Wortmeldungen erfolgen strukturiert.

Keine Aufzeichnungen

Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden (z. B. von Präsentationen, Personen oder Wortbeiträgen) ist für Teilnehmende untersagt. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten.

Sollten seitens des Veranstalters Aufnahmen zu bestimmten Zwecken erfolgen, werden die Teilnehmenden oder bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigte vorher um Erlaubnis gefragt.

Schutz für alle

Die Kinder- und Jugendbeteiligung behält sich vor, im Falle von Grenzüberschreitungen das Hausrecht auszuüben.

Beutelsbacher Konsens:

Nehmen auch Erwachsene an einer Veranstaltung der Jugendbeteiligung teil, so sollen sie sich an die Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsens halten:

a) Überwältigungsverbot: Jugendliche sollen nicht mit der Meinung Erwachsener „überwältigt“ werden, sondern eigene Urteile bilden können.

b) Kontroversitätsgebot: Alle relevanten politischen Themen müssen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden.

c) Jugendorientierung: Orientierung an den Interessen und am Wissensstand junger Menschen.

Demokratiefreundlichkeit und Verfassungskonformität

Teilnehmende, die durch diskriminierende, menschenfeindliche, demokratiefeindliche oder verfassungsfeindliche Äußerungen oder Verhaltensweisen in Erscheinung treten, können von der Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendbeteiligung ausgeschlossen werden. Als diskriminierend gelten insbesondere Äußerungen und Handlungen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale richten.

Mit ihrer Anmeldung bzw. Teilnahme an einer Veranstaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung Langenfeld erkennen die Teilnehmenden diese Regeln verbindlich an.

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Stadt Langenfeld einen hohen Stellenwert. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Information gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung personenbezogener Daten

Im Zusammenhang mit der Anmeldung  werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.

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Die im Anmeldeformular erhobenen Daten werden ausschließlich für die Anmeldung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet und im Nachgang gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO.

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Art. 20: Recht auf Übertragbarkeit

Art. 21: Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)

Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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