Veranstaltung Stadt Langenfeld Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

World Cleanup Day - Aktionen in Langenfeld

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 14.09.2026 bis 20.09.2026
Bild vergrößern
Quelle: Jugendrat Langenfeld

World Cleanup Day

Jugendrat Langenfeld ruft zur Challenge auf!

Der Jugendrat Langenfeld ruft dazu auf, den Umweltschutz durch die Teilnahme am Cleanup-Day aktiv zu unterstützen. Eine weltweite Bürgerbewegung namens World-Cleanup-Day (WCD) findet auch dieses Jahr im September statt.

Die Idee zum Langenfelder Aufruf hatte die mittlerweile fünfzehnjährige Hannah, Mitglied im politisch neutralen Jugendrat, bereits vor einiger Zeit. Aufräumaktionen tragen dazu bei, Menschen für ihre Verantwortung in Bezug auf saubere Lebensräume zu sensibilisieren. Denn das Ziel des Aufrufs ist nicht nur die Beseitigung von Müll, sondern auch ein generationenübergreifendes praktisches Tun für eine bessere Zukunft.

Die Cleanups werden durch örtliche Aktionsteams durchgeführt. Diese könnten ca. zwei Stunden dauern und rund um den World-Cleanup-Day durchgeführt werden. Dies bietet sich in der Woche vom 14. – 20. September 2026 an.


Es wird dazu aufgerufen, selbst Cleanup-Teams zu organisieren; Termin und Ort können unter https://worldcleanupday.de  angemeldet werden.

Diese Teams werden z. B. von Freunden, Familien und Nachbarn organisiert, von Unternehmen oder Kollegen, von Vereinen oder Jugendeinrichtungen sowie von Schulen oder Kitas. Erwachsene tragen die Aufsichtspflicht für Kinder.

Alternativ kann auf der Homepage des WCD nach bereits angemeldeten Cleanups in der Umgebung gesucht werden, an die man sich anschließen möchte.

Wichtige Sicherheitshinweise, Kontaktdaten des Betriebshofs wegen der Müllabholung und weitere Tipps für Cleanuper finden sich auf folgendem Link des Jugendrates Langenfeld: https://www.langenfeld.de/Startseite/Leben-und-Gesellschaft/Jung-und-Alt/Jugend/Jugendrat.htm?

Der Jugendrat Langenfeld ruft eine Challenge aus und bittet darum, Fotos des gesammelten Mülls an Jugendrat@langenfeld.de zu senden. Es dürfte spannend werden, welches Aktions-Team den Titel „Cleanup-Champion Langenfeld 2026“ erhält.

Jugendrat Langenfeld

Kinder- und Jugendbeteiligung

Stadtverwaltung Langenfeld

Konrad-Adenauer-Platz 1

40764 Langenfeld

Jugendrat@langenfeld.de

Übersicht

Veranstaltungstermin
Montag 14.09.2026 08:00 Uhr bis Sonntag 20.09.2026 20:00 Uhr
Termin speichern
Veranstaltungsort
Rathaus

Kontakt

Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld

Referat 310

Konrad-Adenauer-Platz 1

40764 Langenfeld

Teilnahmebedingungen

Netiquette der Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Langenfeld

- Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen –

Unsere Veranstaltungen basieren auf demokratischen Werten und respektvollem Miteinander. Damit dies gelingt, gelten für alle Teilnehmenden folgende Regeln:

Respekt und Toleranz

Wir begegnen uns auf Augenhöhe. Abwertende, rassistische, sexistische oder menschenverachtende Aussagen werden nicht geduldet.

Konstruktive Debatte

Unterschiedliche Meinungen sind willkommen – sofern sie argumentativ und im Rahmen des Grundgesetzes vorgetragen werden.

Keine Störungen

Wer absichtlich provoziert, andere unterbricht oder den Veranstaltungsverlauf massiv behindert, kann ausgeschlossen werden.

Moderation

Die Veranstaltungsleitung führt durch die Veranstaltung. Wortmeldungen erfolgen strukturiert.

Keine Aufzeichnungen

Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden (z. B. von Präsentationen, Personen oder Wortbeiträgen) ist für Teilnehmende untersagt. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten.

Sollten seitens des Veranstalters Aufnahmen zu bestimmten Zwecken erfolgen, werden die Teilnehmenden oder bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigte vorher um Erlaubnis gefragt.

Schutz für alle

Die Kinder- und Jugendbeteiligung behält sich vor, im Falle von Grenzüberschreitungen das Hausrecht auszuüben.

Beutelsbacher Konsens:

Nehmen auch Erwachsene an einer Veranstaltung der Jugendbeteiligung teil, so sollen sie sich an die Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsens halten:

a) Überwältigungsverbot: Jugendliche sollen nicht mit der Meinung Erwachsener „überwältigt“ werden, sondern eigene Urteile bilden können.

b) Kontroversitätsgebot: Alle relevanten politischen Themen müssen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden.

c) Jugendorientierung: Orientierung an den Interessen und am Wissensstand junger Menschen.

Demokratiefreundlichkeit und Verfassungskonformität

Teilnehmende, die durch diskriminierende, menschenfeindliche, demokratiefeindliche oder verfassungsfeindliche Äußerungen oder Verhaltensweisen in Erscheinung treten, können von der Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendbeteiligung ausgeschlossen werden. Als diskriminierend gelten insbesondere Äußerungen und Handlungen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale richten.

Mit ihrer Anmeldung bzw. Teilnahme an einer Veranstaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung Langenfeld erkennen die Teilnehmenden diese Regeln verbindlich an.

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Stadt Langenfeld einen hohen Stellenwert. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Information gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung personenbezogener Daten

Im Zusammenhang mit der Anmeldung  werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.

Zweck und Dauer der Datenverarbeitung

Die im Anmeldeformular erhobenen Daten werden ausschließlich für die Anmeldung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet und im Nachgang gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO.

Ihre Rechte gemäß der DSGVO

Art. 7: Recht auf Widerruf der Einwilligung zu jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt)

Art. 15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten

Art. 16: Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten

Art. 17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)

Art. 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 20: Recht auf Übertragbarkeit

Art. 21: Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)

Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0                                 

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115           

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang