Bebauungsplan Stadt Langenfeld Öffentliche Auslegung

156. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hardt/ Bergische Landstraße", Beteiligung § 3 (2) sowie § 4 (2) BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.09.2026 bis 23.10.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Luftbild

Stadt Langenfeld Rhld.

B E K A N N T M A C H U N G

über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße“

Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss der Stadt Langenfeld hat in seiner Sitzung am 03.09.2026 beschlossen, den Entwurf der 156. Änderung des Flächennutzungsplanes mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist, im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers in Langenfeld (Stadtteil Immigrath, Ortsteil Gladbach). Dazu beabsichtigt die Stadt Langenfeld, das Areal der ehemaligen ara-Schuhfabrik unter Aufgabe der bisherigen rein gewerblichen Nutzung neu zu entwickeln. Die an das Areal unmittelbar östlich beziehungsweise nördlich angrenzende erhaltenswerte Wohn- und Gewerbenutzung wird in die Planung einbezogen und gesichert. In dem urbanen Stadtquartier soll eine ausgewogene Mischung aus Wohnen, Arbeiten und sozialen Infrastrukturen entstehen. Die Stadt Langenfeld plant daher insbesondere die Festsetzung mehrerer Urbaner Gebiete gemäß § 6a BauNVO, eines Sondergebiets Mobilitätszentrum/Mobility Hub gemäß § 11 BauNVO, mehrerer Allgemeiner Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO sowie eines Reinen Wohngebiets gemäß § 3 BauNVO. Zudem soll ein neues Regenrückhaltebecken geschaffen werden.

Geltungsbereich der 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße“

Im Norden:      Die Hardt (L 402)       
Die Nordgrenze des Flurstücks 781 in der Flur 8 sowie die nördliche Grenze des Flurstücks 388 in der Flur 6.

Im Osten:        Der Hans-Sachs-Weg           
Die Ostgrenze des Flurstücks 612 in der Flur 9.

Im Süden:       Der Gladbach
Die Südgrenze der Grünfläche südlich des Gladbaches in der Flurstücks 18 in der Flur 9.

Im Westen:     Die Bergische Landstraße (L 403)   
Die westliche Grenze des Flurstücks 822 in der Flur Flur 9.

Alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Immigrath. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10,1 ha.

Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen:

Der Entwurf der 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße“ wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar

vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026

im Internet veröffentlicht unter:

https://www.langenfeld.de/stadtplanung

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen

https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite

https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1031602

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet wird der Entwurf der 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße“ mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 2 BauGB) in dem oben genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme kann in dem oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 292 während folgender Servicezeiten erfolgen:

Montag  bis  Mittwoch           von  8.00 Uhr bis  16.00 Uhr,

Donnerstag                            von  8.00 Uhr bis  17.00 Uhr,

Freitag                                    von  8.00 Uhr bis  12.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch eingereicht werden per E-Mail an: stadtplanung@langenfeld.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, etwa schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • die im Bauleitplan genannten technischen Regelwerke (z. B. DIN-Normen) wie vorstehend eingesehen werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch Informationen zu(r/m):

  • Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs-, Gewerbelärm
  • Sicherung der Naherholungsfunktion
  • Möglichen Kampfmittel und Bodenbelastungen
  • Abstand zu Störfallbetriebsbetrieben.

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Landschaft sowie biologische Vielfalt durch Informationen zu(r/m):

  • Biotop- und Nutzungsstrukturen einschließlich der Kartierung und Bewertung der Biotoptypen
  • Fauna-Flora-Habitat-Gebieten und Vogelschutzgebieten nach Naturschutz-Richtlinien der Europäischen Union
  • Ermittlung und Bewertung der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft
  • Begrünungsmaßnahmen hier insbesondere Dachbegrünung und Begrünung von Tiefgaragen
  • Planungsrechtlich relevante bzw. geschützte Arten sowie potentielle Arten, artenschutzrechtliche Konflikte
  • Landschafts-/Stadtbild

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zu(r/m):

  • Inanspruchnahme und Verbrauch von Flächen insbesondere durch bauliche Nutzung und Versiegelung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r/m):

  • den im Geltungsbereich anstehenden Böden und dem Bodenaufbau
  • den Bodenfunktionen wie beispielsweise Regler- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit
  • Versickerungsfähigkeit belegt über ein hydrogeologisches Gutachten
  • Altlasten, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen und Deponien laut Altlastenkataster
  • vorsorgenden Bodenschutz

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r/m):

  • Fließ- und Stillgewässer
  • Wasserschutzgebieten
  • Grundwasser, insbesondere zu Grundwasserständen und zur Grundwasserqualität
  • Auswirkung von Starkregenereignissen
  • Auswirkung von Hochwasserereignissen
  • Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung

Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima durch Informationen zu(r/m):

  • lufthygienische Situation
  • Luftschadstoffen durch Straßen- und Schienenverkehr sowie durch gewerblich- und industrielle Nutzungen und deren Einwirkungen auf das Plangebiet
  • Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima
  • klimatischen Verhältnissen sowie zu Klimaschutz und Klimaanpassung

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft und Ortsbild durch Informationen zu:

  • dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft

Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(r/m):

  • Baudenkmale und schutzwürdige Bauwerke sowie Ensembles, archäologische Fundstellen sowie Verdachtsflächen, Bodendenkmale, bewegliche Kulturgüter sowie historische Landnutzungsformen wie kulturgeschichtliche Landschaften, Landschaftsteile und Landschaftselemente, Kultur- und sonstigen Sachgütern.

Die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen bereits vor und werden wie oben beschrieben im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt:

  • Stellungnahme der Stadt Solingen vom 29.07.2025 zu den zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die verkehrliche Situation der Stadt Solingen
  • Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Rheinland vom 31.07.2025 zu den zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf das Verkehrsnetz mit den angrenzenden Wohngebieten
  • Stellungnahme des Gesundheitsamtes beim Kreis Mettmann vom 08.07.2025, das keine Bedenken auf der Ebene der Flächennutzungsplan zu möglichen Lärmbelastungen mit damit einhergehenden Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch vorbringt
  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.08.2025, mit Aussagen zum Landschaftsplan, zur Beachtung der Belangen des Artenschutzes sowie Aussagen zu geschützten Arten, Biotopen und erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der Ebene des Bebauungsplanes
  • Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 11.08.2025, Hinweis auf unterstaatliche Normen, Aussagen zu Bodenfunktionen, Versiegelung und Altlasten
  • Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann vom 11.08.2025 zu den Auswirkungen der Planung auf die Wasserschutzgebietsverordnung „Langenfeld-Monheim“ und der Einhaltung der Regelungen der gültigen Schutzgebietsverordnung, den verrohrten Hardtbach
  • Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes über die Kampfmittelfreiheit
  • Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 15.07.2025 zum erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich für die vorhabenbedingten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft
  • Stellungnahme des Verbandswasserwerks Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG Stadtwerke Langenfeld GmbH vom 30.07.2025, Ergänzungen vom 05.08.2025 sowie vom 18.08.2025 zu den Belangen des Grundwasserschutzes
  • Stellungnahme des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes vom 06.08.2025 zu der geplanten Regenwasserbehandlung, zur vorgesehenen Schmutzwasserkonzeption und der Gefährdung durch Starkregen bzw. Überstau, Überschwemmungsgebieten, zur beabsichtigten Versickerung, zur extensiven Dachbegrünung sowie zu Grünflächen und dem Erhalt des Grünbestandes
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf vom 11.08.2025 zu den noch zu erarbeitenden Kompensationsmaßnahmen, der Betroffenheit der Wasserschutzgebietsverordnung „Langenfeld-Monheim“ vom 23.04.2004 und der Einhaltung der Regelungen der gültigen Schutzgebietsverordnung
  • Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND, NABU, und LNU vom 12.08.2025, die ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Vorschläge im Artenschutzgutachten formulieren
  • Umweltbericht zur 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße“ in Langenfeld, Uwedo - Umweltplanung Dortmund, Stand 19. Juni 2026, Aussagen zu klimatischen Auswirkungen der Planung, Informationen zu Frischluftbahnen und Klimaanpassungsmaßnahmen, Bewertung der Auswirkungen auf Orts- und Landschaftsbild, Aufnahme eines Hinweises zu archäologischen Fundstellen, Bodendenkmälern und Baudenkmälern
 

Darüber hinaus beinhalten die zu veröffentlichenden und auszulegenden Unterlagen umweltbezogene Informationen aus den nachfolgend aufgeführten Gutachten:

  • Die Artenschutzrechtliche Prüfung I (Vorprüfung - ASP I) zur 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße“ in Langenfeld, UWEDO - UMWELTPLANUNG DORTMUND, Stand 2026 mit der Erfassung und Bewertung der im Plangebiet erfassten planungsrelevanten Arten sowie möglicher Vermeidungs-, Minimierungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen
  • Die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „I-117 Hardt / Bergische Landstraße“, Peutz Consult, Stand Juni 2026 zu Verkehrs-, Schienen- sowie Gewerbelärm mit den gutachterlichen Empfehlungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen.
  • Generalentwässerungsplan Regenwasser-Entwässerungsgebiet 0445 - Kaisersbusch, KISTERS AG (2026), mit Aussagen hinsichtlich der Neugestaltung der Regenwasserbeseitigung.
  • Orientierende Altlastenuntersuchung Ehem. Betriebstankstelle ara Shoes GmbH, SAKOSTA GMBH (2022), mit Aussagen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Schutzgutes menschliche Gesundheit über den Wirkungspfad Boden – Mensch.
  • Orientierende Altlastenuntersuchung Bereich Heizöltank ara Shoes GmbH, SAKOSTA GMBH (2023), mit Aussagen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Schutzgutes menschliche Gesundheit über den Wirkungspfad Boden – Mensch.
  • Hydrogeologische Gutachten, F.G.M INGENIEURGESELLSCHAFT MÜLLER MBH, (2025), mit Aussagen über die Wasseraufnahmefähigkeit und damit der Versickerungsfähigkeit der im Plangebiet anstehenden Böden
  • Stadtklimaanalyse Langenfeld 2020, Stadt Langenfeld / GEO-NET Umweltconsulting GmbH (2020), mit der Aussage zu Auswirkungen auf die klimatische und lufthygienische Situation durch eine Erhöhung des Bebauungsgrades und von zusätzlichem Verkehr und entsprechenden Abgasemissionen
  • Hochwasser- und Starkregenkonzept der Stadt Langenfeld (HSK), Ing.-Büro Beck GmbH, 2020 (DS 17/ 41), mit Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen von Starkregenereignissen, Fließwegen sowie Überflutung
  • Verkehrsuntersuchung für die Areale ARA und Neumann & Büren in Langenfeld, Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (2025), mit Aussagen hinsichtlich der Bestandsituation sowie der zusätzlichen Verkehrsnachfrage aufgrund der geplanten Entwicklungen. Die Berechnung des zukünftigen Verkehrsaufkommens im angrenzenden Straßennetz ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und leistungsfähig sowie mit einer akzeptablen Qualität des Verkehrsablaufs.
  • Umweltbericht zur 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße“ in Langenfeld, Uwedo - Umweltplanung Dortmund, Stand 19. Juni 2026, mit Aussagen zu den umweltrelevanten Aspekten der Planung. In der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet.

Hinweis für anerkannte Umweltvereinigungen

Anerkannte Umweltvereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG werden darauf hingewiesen, dass sie in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit Einwendungen ausgeschlossen sein können, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, obwohl sie diese hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 7 Abs. 3 UmwRG).

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet.

Bekanntmachungsanordnung:

Die öffentliche Auslegung der 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße“ wird hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Langenfeld öffentlich bekannt gemacht.

Langenfeld Rhld., 15.09.2026

Gerold Wenzens

Bürgermeister

Kontakt

Herr Ingo Schwarz
Telefon: +49 (2173) 794 - 5110
E-Mail: ingo.schwarz@langenfeld.de

Frau Silke Ihne
Telefon: 02173/794-5102
E-Mail: silke.ihne@langenfeld.de

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Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)

Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0                                 

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115           

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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