Bebauungsplan Stadt Langenfeld Öffentliche Auslegung

157. Änd. FNP "Entwicklungsraum für Batteriespeicher zw. Ackerstraße / Am Hauweg", Beteiligung 3 (2) und § 4 (2) BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.09.2026 bis 23.10.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Stadt Langenfeld Rhld.

B E K A N N T M A C H U N G

über die Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung der

157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“ gemäß § 3 (2) BauGB

Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss der Stadt Langenfeld hat in seiner Sitzung am 03.09.2026 beschlossen, den Entwurf der 157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“ mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist, im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Ziel ist, die Flächen östlich des Umspannwerkes Opladen für die Nutzung von Batteriespeicheranlagen freizugeben, ohne die Möglichkeiten der Windenergienutzung in diesem Raum zu beschränken.

Gebietsbegrenzung der 157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“

Im Norden:      Die Ackerstraße;

Im Osten         Ein befestigter Feldweg zwischen Ackerstraße und der Straße Am Hauweg

(Flurstücke 60 und 74, Flur 3, Gemarkung Reusrath);

Im Süden:       Die Straße Am Hauweg (Südgrenzen der Flurstücke 97, 210 und 211, Flur 3, Gemarkung Reusrath an der Stadtgrenze zu Leverkusen);

Im Westen:     Das Umspannwerk Opladen an der Stadtgrenze zu Leverkusen.

Das Plangebiet liegt in der Flur 3 der Gemarkung Reusrath und hat eine Größe von rd. 13,2 ha.

Auf den zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen:

Der Entwurf der 157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“ wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar

vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026

im Internet veröffentlicht unter:

https://www.langenfeld.de/stadtplanung

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen

https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite

https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1031604

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet wird der Entwurf der 157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“ mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 2 BauGB) in dem oben genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann in diesem Zeitraum im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 287, während folgender Servicezeiten erfolgen:

Montag bis Mittwoch              von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag                            von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Freitag                                    von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch eingereicht werden per E-Mail an: stadtplanung@langenfeld.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, etwa schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
  • die im Bauleitplan genannten technischen Regelwerke (z. B. DIN-Normen) wie vorstehend eingesehen werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch Informationen zu(r/m):

•           Straßenverkehrs-, Gewerbelärm

•           den Wohnumfeldbedingungen

•           elektromagnetischen Feldern

•           Luftbelastungen

•           Lichtimmissionen

•           Abstand zu Störfallbetriebsbetrieben.

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Landschaft sowie biologische Vielfalt durch Informationen zu(r/m):

•           Biotop- und Nutzungsstrukturen einschließlich der Kartierung und Bewertung der Biotoptypen

•           Fauna-Flora-Habitat-Gebieten und Vogelschutzgebieten nach Naturschutz-Richtlinien der Europäischen Union

•           Ermittlung und Bewertung der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft

•           planungsrechtlich relevante bzw. geschützte Arten sowie potentielle Arten, artenschutzrechtliche Konflikte

•           Landschaftsbild

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zu(r/m):

•           Inanspruchnahme und Verbrauch von Flächen insbesondere durch bauliche Nutzung und Versiegelung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r/m):

•           den im Geltungsbereich anstehenden Böden und dem Bodenaufbau

•           den Bodenfunktionen wie beispielsweise Regler- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit

•           Altlasten, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen und Deponien laut Altlastenkataster

•           vorsorgenden Bodenschutz

•           geologisch schutzwürdigen Objekten

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r/m):

•           Oberflächengewässer

•           Wasserschutzgebieten

•           Grundwasser, insbesondere zur Grundwasserqualität

•           Auswirkung von Starkregenereignissen

•           Auswirkung von Hochwasserereignissen

•           Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung

Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima durch Informationen zu(r/m):

•           lufthygienische Situation

•           Luftbelastungen

•           Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima

•           klimatischen Verhältnissen sowie zu Klimaschutz und Klimaanpassung

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft und Ortsbild durch Informationen zu(r/m):

•           dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft

Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(r/m):

•           Baudenkmale und schutzwürdige Bauwerke sowie Ensembles, archäologische Fundstellen sowie Verdachtsflächen, Bodendenkmale, bewegliche Kulturgüter sowie historische Landnutzungsformen wie kulturgeschichtliche Landschaften, Landschaftsteile und Landschaftselemente Kultur- und sonstigen Sachgütern.

Die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen bereits vor und werden** wie oben beschrieben im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt:

•           Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf vom 201.07.2026 zum Vorliegen elektromagnetischer Felder, der Betroffenheit der Wasserschutzzone des Wasserwerks Rheindorf und die Regelungen der gültigen Schutzgebietsverordnung.

•           Stellungnahmen vom 10.08.2026 und 11.08.2026 der Bezirksregierung Düsseldorf -Kampfmittelbeseitigungsdienst- über die Kampfmittelbelastung des Plangebietes

•           Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 06.08.2026 zu den Bodendenkmales VBD Langenfeld 0001 und VDB Langenfeld 0004.

•           Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 01.07.2026 zu der Betroffenheit der Wasserschutzzone des Wasserwerks Rheindorf und die Regelungen der gültigen Schutzgebietsverordnung, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und der Schutzfunktion der Bodenschichten

•           Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 01.07.2026 zur Inanspruchnahme von Boden, der Bodenfunktionen und dem Bodenschutz sowie der Altlastensituation

•           Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.07.2026 zur Betroffenheit des Landschaftsplanes, zur Umweltprüfung und zum Artenschutz

•           Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 26.06.2026 zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Böden und zu Kompensationsmaßnahmen

•           Stellungnahme der Energieversorgung Leverkusen GmbH vom 10.06.2026 zur Betroffenheit der Wasserschutzzone des Wasserwerks Rheindorf und die Regelungen der gültigen Schutzgebietsverordnung.

•           Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND, NABU, und LNU vom 03.07.2026 zum Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten und zum Lärmschutz.

•           Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW vom 15.06.2026 zur Erdbebengefährdung.

Darüber hinaus beinhalten die ausliegenden Unterlagen umweltbezogene Informationen aus den nachfolgend aufgeführten Gutachten:

•           LÖKPLAN – CONZE & CORDES GBR (2026): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe I zur 157. FNP-Änderung "Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg".

•           Umweltbericht zur 157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“ in Langenfeld, OEKOPLAN Ingenieure Hamminkeln, Stand 14.08.2026, zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanze/Landschaft sowie biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Ortsbild sowie Kulturgüter/sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.

Hinweis für anerkannte Umweltvereinigungen

Anerkannte Umweltvereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG werden darauf hingewiesen, dass sie in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit Einwendungen ausgeschlossen sein können, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, obwohl sie diese hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 7 Abs. 3 UmwRG).

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung der 157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“ wird hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Langenfeld öffentlich bekannt gemacht.

Langenfeld Rhld., 15.09.2026

Gerold Wenzens

Bürgermeister

Kontakt

Herr Stephan Anhalt
Telefon: +49 (2173) 794 - 5100
E-Mail: stephan.anhalt@langenfeld.de

Frau Silke Ihne
Telefon: 02173/794-5102
E-Mail: silke.ihne@langenfeld.de

Teilnahmebedingungen

Datenschutzerklärung

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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Stadt Langenfeld einen hohen Stellenwert. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Information gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung personenbezogener Daten

Im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.

Zweck und Dauer der Datenverarbeitung

Die in der Abstimmung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Organisation von Veranstaltungen verarbeitet und im Nachgang gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO.

Ihre Rechte gemäß der DSGVO

Art. 7: Recht auf Widerruf der Einwilligung zu jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt)

Art. 15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten

Art. 16: Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten

Art. 17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)

Art. 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 20: Recht auf Übertragbarkeit

Art. 21: Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

Art. 77: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten siehe unten)

Kontaktdaten der Verantwortlichen für den Datenschutz

Stadt Langenfeld Rhld.

Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1 in 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 / 794 - 0                                 

E-Mail: info@langenfeld.de

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Langenfeld wenden:

Telefon: 02173-794-1115           

E-Mail: datenschutz@langenfeld.de

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der folgenden Aufsichtsbehörde erheben:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW

Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424 - 0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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