Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Wahlplakate 2 Monate nach der Wahl nicht abgehangen
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Gemeindesatzung ist geregelt wann und wo Wahlplakate aufgehangen werden dürfen, insbesondere nach der Wahl müssen die Plakate abgehangen werden, meines wissen sind Strafzahlungen fählig wenn die Frist überschritten wird. Ich hätte gerne die Auszüge der entsprechenden Regelungen. In Heistern hängt mindesten noch ein Wahlplakat. Ich bitte um Kontrolle durch das Ordnungsamt, die Entfernung durchzusetzen und im Sinn der Steuerzahler die anfallenden kosten oder Strafzahlungen einzufordern. Da ich wenig vertrauen in die Umsetzung und Durchsetzung der Gebührenordnung habe werde ich den Vorgang dokumentieren, (Stand 18.11.2025 18:58Uhr hängt ein Plakat in Heistern), und den nachweis bzw. die Offenlegung des Vorgangs im Rahmen z.B. einer Einwohneranfrage an den Rat einfordern.
Rückmeldung
Zeitpunkt des Erstellens
3. Dezember um 08:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Die Regelungen für das Plakatieren der Parteien finden sich im Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Verkehr 58.88.05.15.000001und des Ministeriums des Inneren 432 – 57.04.02 –vom 16. Februar 2022
Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen (Wahlwerbungserlass)
In Punkt 4 heißt es:
„Plakatwerbung nach Nummern 1 und 3 wird nach dem Wahltag für einen Zeitraum von zwei Wochen geduldet. Danach ist sie nicht mehr zulässig.“
Die Entfernung des Wahlplakates wurde in Auftrag gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Langerwehe