Umfrage Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Umfrage mobile Bauschuttrecyclinganlagen - Erfahrungen mit der ErsatzbaustoffV

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.01.2025 bis 14.03.2025
  • Teilnehmer 7 Teilnehmer
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Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) ist seit 1. August 2023 in Kraft. 

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW begleitet die Umsetzung der ErsatzbaustoffV durch ein landesweites Monitoringprogramm. Damit sollen Auswirkungen der ErsatzbaustoffV in der Praxis unter Beteiligung der Marktteilnehmer ermittelt und für die Evaluierung der ErsatzbaustoffV genutzt werden. Zudem soll das Substitutionspotential mineralischer Ersatzbaustoffe in NRW eingeschätzt werden.

Bereits vor Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung erfolgte für das Bezugsjahr 2021 eine Befragung der Hersteller mineralischer Ersatzbaustoffe, insbesondere der Betreiber stationärer und mobiler Aufbereitungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle. Die Erhebung wird nun mit dieser Umfrage für die Bezugsjahre 2022, 2023 und 2024 wiederholt. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW sowie wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bitten dafür um Ihre Mitwirkung.

Vielen Dank!

Die Auswertung und Ergebnisaufbereitung der Erhebung erfolgt anonym!

Hinweis: mobile Aufbereitungsanlagen im Sinne dieser Abfrage sind ausschließlich Aufbereitungsanlagen, die an Baustellen betrieben werden und die am Ort der Entstehung anfallenden Abfälle zu Ersatzbaustoffen aufbereiten. Die Ersatzbaustoffe werden entweder vor Ort verwendet oder für den Einbau in anderen, externen Baumaßnahmen in Verkehr gebracht.

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Mobile Aufbereitungsanlagen, die Recyclingbaustoffe herstellen

Allgemeine Fragen
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Anzahl der mobilen Anlagen
2. Stellten Sie im Jahr 2023 und 2024 mit mobilen Anlagen Recyclingbaustoffe (rezyklierte Gesteinskörnungen mit definierter Körnung) für die Verwendung im Straßen- /Erd- oder Schienenverkehrswegebau (Einbauweisen nach Anlagen 2 und 3 der ErsatzbaustoffV) her? Wenn ja, welche Lieferkörnungen?
Körnung in mm
größter Mengenanteil
  • Bitte hergestellte Körnung(en) auswählen sowie die Fraktion angeben, die den größten Mengenanteil bezogen auf die gesamte Outputmenge der Anlage ausmacht.
3. Stellten Sie im Jahr 2023 und 2024 mit mobilen Anlagen Bodenmaterial/Baggergut für die Verwendung im Straßen- /Erd- oder Schienenverkehrswegebau (Einbauweisen nach Anlagen 2 und 3 der ErsatzbaustoffV) her bzw. zur Abholung bereit?
BM (Bodenmaterial)
BM-F (BM mit min. Fremdanteilen)
BG (Baggergut)
BG-F (BG mit min. Fremdanteilen)
  • Bitte hergestellte MEB auswählen.

4. Wie groß sind die Mengen, die pro Baustelle / Baumaßnahme im Jahr 2022, 2023, 2024 aufbereitet wurden?

  • Datenformat: Ganzzahl
  • Menge in Tonnen
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Menge in Tonnen
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Menge in Tonnen
5. Wie häufig erfolgt die Aufbereitung von Kleinmengen von weniger als 500 Tonnen / 250 Kubikmeter pro Baustelle?  
  • bitte auswählen (Anteil Kleinmengen)
6. Wie lange steht die mobile Anlage üblicherweise auf der Baustelle?  
  • zutreffendes bitte auswählen (häufigste Dauer von Brecheinsätzen)
7. Liegt/ Liegen für die mobile(n) Anlage(n) Eignungsnachweise nach § 5 ErsatzbaustoffV vor?  
  • bei nein bitte erläutern
8. Findet der in Anlage 4 ErsatzbaustoffV vorgegebene Turnus in der Güteüberwachung (FÜ/ WPK) Anwendung?  
  • bei sonstiges bitte erläutern
9. Beim Betrieb einer mobilen Anlage sind hinsichtlich der Frage, wer als Betreiber im Sinne der ErsatzbaustoffV angesehen wird, verschiedene Konstellationen möglich. Welche der nachfolgenden Konstellationen trifft in Ihrem Unternehmen zu?  
  • bitte zutreffendes auswählen
10. Im Rahmen der Evaluierung ist die Anpassung von Regelungen zu mobilen Aufbereitungsanlagen möglich. Bildet die Ersatzbaustoffverordnung aus Ihrer Sicht die „Betreiberkonstellation“ ausreichend und praxistauglich ab?
  • bei nein bitte erläutern
11. Wie wird Standortwechsel der mobilen Anlage bei der örtlich zuständiger Behörde gemäß § 5 Absatz 6 ErsatzbaustoffV angezeigt?
  • bitte zutreffendes auswählen und ggf. erläutern
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Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gern an: Frau Lodwig (02361-305-2884; claudia.lodwig@lanuv.nrw.de) oder Frau Umlauf-Schülke (0211-4566-856; petra.umlauf-schuelke@munv.nrw.de).

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Die Abfrage erfolgt anonym. Es werden keine personenbezogenen Daten erfasst.

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