Umfrage Alte Hansestadt Lemgo Verkehr und Mobilität

Straßenendausbau Deichbrede

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.06.2025 bis -
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Überarbeitete Planung und Kurzzusammenfassung der 2. Versammlung

Am 24.09.2025 fand die zweite Anliegerversammlung zum Straßenendausbau der Deichbrede statt. Es waren 34 Anlieger und 6 politische Vertreter anwesen.

Die Verwaltung stellte eine überarbeitete Planung vor, bei dem das bisher geplante Muldensystem/der nördliche Grünstreifen durch einen gepflasterten Seitenstreifen ersetzt wird, der durch vereinzelte Baumbeete strukturiert ist. Die Entwässerung erfolgt mittels einer Kastenrinne. Für diese Variante ergibt sich ein leicht erhöhter Beitragssatz von rund 11,00 €/m² modifizierter Grundstücksfläche.

Die überabeitete Planung ist als Lageplan und Ausbauquerschnitt „aktualisiert“ beigefügt. Darüber hinaus kann auch die „Präsentation II“ aus der Versammlung eingesehen werden.

Ein am Ende der Versammlung abgestimmtes Meinungsbild der anwesenden Anwohner ergibt eine deutliche Mehrheit für die überarbeitete, leicht teurere Variante.

Folgende Themen wurden in der Versammlung angesprochen:

Beitragserhebung: Auf Nachfrage wird erläutert, dass auch die Flächen der Stadt (Gemeindezentrum und Kindergarten) vollumfänglich in die Beitragserhebung eingerechnet werden und dort keine Abzüge erfolgen. Die großen Flächenanteile der Stadt wirken sich somit positiv auf die Erschließungsbeiträge der Anwohner aus.

Die Stadtwerke und auch weitere Versorgungsunternehmen tragen die Kosten für das Verlegen ihrer Leitungen unterhalb des Straßenaufbaus. Der Erschließungsbeitrag für den eigentlichen Straßenaufbau reduziert sich dadurch nicht.

Zu der vermeintlichen Beitragserhebung in den 1960er Jahren und zur eventuellen Veranlagung der Maßnahme nach KAG wurden in der Zwischenzeit von Anwohnern der Deichbrede sowie von Vertretern der Politik mehrere Anfragen an das Ministerium gestellt, das die Einstufung der Stadt (Beitragserhebung nach BauGB) mehrfach bestätigt hat. Die Verwaltung sieht daher die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung nach BauGB als gegeben an. Letztlich kann jedoch nur ein Gericht abschließend klären, ob die Beitragserhebung nach BauGB rechtmäßig ist.

Bzgl der Beitragssituation wird jedem Eigentümer geraten, sich an den zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung (siehe 1. Präsentation) zu wenden, was in der Zwischenzeit schon viele Anwohner getan haben.

Parken: Zum Thema Parken auf den befestigten Seitenstreifen/ Mehrzweckstreifen hinterfragt ein Anwohner die rechtliche Zulässigkeit, da er davon ausgeht, dass es sich bei der Deichbrede um eine enge Straße im Sinne des § 12 StVO handelt.

Gemäß § 12 StVO ist das Halten unter anderem an engen Straßenstellen sowie vor Zufahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber verboten.

Eine Engstelle ist gegeben, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum von 3,05 m (Fahrzeug mit der regelmäßig höchstzulässigen Breite von 2,55 m gem. § 32 Abs 1 StVZO zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 50 cm) bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde.

Gemäß § 2 StrWG NRW werden befestigte Seitenstreifen – dazu gehören insbesondere Standstreifen, Parkstreifen und Mehrzweckstreifen - zum Straßenkörper. Somit handelt es sich bei der Deichbrede mit insgesamt 7 m Breite nicht um eine enge Straße, auch dann nicht, wenn auf einer Seite auf dem Seitenstreifen geparkt wird, was nach § 12 Abs 4 StVO möglich ist.

Ein Parken auf beiden Seiten der Fahrbahn auf gleicher Höhe ist in der Deichbrede heute und zukünftig rechtlich jedoch nicht möglich, da dann die erforderliche Durchfahrtsbreite von 3,05 m nicht mehr gegeben ist.

Seitenstreifen/ Pflaster: Zum Thema Versiegelung wird vorgeschlagen, auf der Nordseite anstatt des bisher geplanten, kostengünstigen Rechteckpflasters ein Rasenfugenpflaster zu verlegen. Die Verwaltung nimmt diesen Vorschlag auf, verweist allerdings darauf, dass das Rasenfugenpflaster erfahrungsgemäß etwas teurer ist.

Kastenrinne: Die Kastenrinne wird durch die Stadt Lemgo unterhalten. Da die Rinne die Straße quert hinterfragt ein Anwohner die Geräuschkulisse. Da die Rinne fachgerecht eingebaut und die Abdeckung verschraubt wird, ist nicht von einer deutlich erhöhten Geräuschbelastung auszugehen.

Grünbeete: Die Verwaltung hat den Anteil der Grünbeete in der aktualisierten Planung deutlich reduziert und so angeordnet, dass sie weder vor noch gegenüber von Zufahrten liegen, um die Bewegungsfreiheit für alle Fahrzeuge weitestgehend uneingeschränkt über die ganze Straßenbreite zu erhalten. Auf Nachfrage wird erläutert, dass auch Bäume zu einem Straßenausbau dazugehören, sie zwar nicht zwingend erforderlich sind, dem Straßenraum aber Struktur geben. Es sind nur noch 6 neue Baumstandorte vorgesehen, was bei Wegfall lediglich zu einer Kostenersparnis von rund 10 ct/m² führt.

Kanalisation: Auf Rückfrage wird erläutert, dass die Lebensdauer eines Kanals buchhalterisch auf 50 Jahre festgelegt ist. Somit würde der Kanal in der Deichbrede noch eine Restnutzungsdauer von rund 25 Jahren haben. Es kann aber durchaus sein, dass der Kanal deutlich länger hält oder durch Innensanierung bei Bedarf repariert werden kann.

Es wird ebenfalls deutlich gemacht, dass eine Erneuerung des vorhandenen Kanals zu deutlich erhöhten Kosten für die Anwohner führen würde.

Beleuchtung: Zum Thema Beleuchtung wird erläutert, dass Straßen grundsätzlich mit einer angemessenen Beleuchtung auszustatten sind. Das bedeutet für die Deichbrede in erster Linie die Herstellung eines gleichmäßigen Beleuchtungsniveaus mit regelmäßiger Anordnung von Leuchten im Abstand von 40-45 m. Bei der Deichbrede sind im Bestand zwei Leuchtentypen (SL 10 mini sowie Pilzleuchten) vorhanden. Daher hat sich die Verwaltung für die im vorderen Abschnitt vorhandenen Pilzleuchten entschieden, die zudem aufgrund der geringeren Masthöhe etwas günstiger sind.

Kosten: Erneut wird das Thema der unterschiedlichen Kostenangaben hinterfragt. Dazu wird erläutert, dass es sich um ein mehrstufiges Verfahren handelt. Zunächst werden die Kosten anhand eines pauschalen m²-Preises ermittelt, der regelmäßig anhand aktueller Ausschreibungsergebnisse aktualisiert wird. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen unter anderem durch Corona und den Ukrainekrieg haben sich die Kosten in den letzten Jahren deutlich erhöht, was sich auch in den Haushaltsansätzen ablesen lässt.

Für die Anliegerversammlung erfolgt dann erstmalig eine Kostenschätzung auf Basis der Entwurfsplanung anhand von einzelnen Leistungspositionen und mittleren Einheitspreise.

Nach Beschlussfassung des Bauprogramms durch die Politik erfolgt die Erstellung der Ausführungsplanung, auf deren Basis das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung erstellt wird. Das wirtschaftlichste Angebot erhält in der Regel den Zuschlag.

Sollten die Angebote deutlich über der Kostenkalkulation liegen, wird die Ausschreibung in der Regel aufgehoben, weil somit die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist.

Bei allen Kostenschätzungen werden Zuschläge für Unvorhergesehenes und zur Rundung sowie die vom Land prognostizierten Preissteigerungen bis zum Umsetzungszeitraum „als Puffer“ mit einkalkuliert.

Akteneinsicht: Auf Nachfrage wird bestätigt, dass jeder Bürger grundsätzlich Akteneinsicht beantragen kann.

Weiteres Vorgehen: Nach der konstituierenden Sitzung des Rates Anfang November 2025 wird der überarbeitete Entwurf zu einem bisher unbekannten Zeitpunkt im Ortsausschuss vorgestellt, bevor dem zuständige Fachausschuss voraussichtlich im Dezember 2025/ Januar 2026 der Entwurf zur Beschlussfassung des Bauprogramms vorgelegt wird.

Weitere Fragen: Bei weiteren Fragen in Bezug auf einzelne, konkrete Grundstücksituationen, stehen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung.

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2. Anliegerversammlung

Bei der von den Bürgern initiierten Ortsbegehung wurde festgelegt, dass eine 2. Anliegerversammlung stattfinden soll. Diese wurde festgelegt auf MIttwoch 24.09.2025 um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses.

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Auftaktveranstaltung - Kurzzusammenfassung

Bei der Versammlung waren 38 Anlieger sowie einige politische Vertreter anwesend.

Nach Erläuterung der Baumaßnahme durch die Verwaltung wurden einige Verständnisfragen durch die Anwesenden gestellt, die direkt beantwortet wurden. Darüber hinaus wurden folgende Themen diskutiert:

Es wurde - auch unter Einbeziehung von im Vorfeld geführten Gesprächen mit einzelnen Anwohnern – deutlich, dass viele der Anwohner den Endausbau der Straße ablehnen, da sie im Grundsatz mit der vorhandenen Situation zufrieden sind.
Erläuterung der Verwaltung: Wenn ein neues Baugebiet erschlossen wird, erfolgt die erstmalige kanal- und straßenmäßige Erschließung zu finanziellen Lasten der Stadt. Es entsteht die sog. „Baustraße“. Nach entsprechender Bebauung der Grundstücke erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt der sog. Endausbau der Straße – also die endgültige Herstellung einer Straße inkl. der entsprechenden Beitragserhebung nach BauGB.

Seit dem Bau der Trennkanalisation Mitte der 1990er Jahre liegt die Deichbrede im Abschnitt zum Hasebecker Weg im sog. Erstausbau. Die letzten Häuser sind Ende der 2010er Jahre entstanden. In 2020 wurde die Deichbrede als Straßenendausbau in den Haushaltsplan aufgenommen. Durch die Beitragserhebung nach BauGB werden die Kosten für den Straßenausbau (Erstausbau und Endausbau) refinanziert. Die Refinanzierung der kanalmäßigen Erschließung erfolgt über entsprechende Gebühren.


Es wurde bezweifelt, dass die Beitragserhebung nach BauGB rechtlich zulässig ist. Unter anderem wurde auf politische Beschlüsse aus 2022 zum Straßen- und Wegegesetz verwiesen, nachdem die Deichbrede seinerzeit als KAG-Maßnahme – und damit gemäß heutigem Stand für die Anlieger beitragsfrei – eingestuft worden wäre.
Erläuterung der Verwaltung: Zum 01.06.2022 wurden durch §3 Abs 4 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AG BauGB NRW) die Erschließungsbeiträge für diejenigen Straßen abgeschafft, deren Baubeginn (mit dem Ziel der Erschließung) mehr als 25 Jahre zurückliegen und die seit mehr als 25 Jahre durch eine geschlossene Ortslage i.S.d. §34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteile) verlaufen. Diese Voraussetzung galt seinerzeit auch für die Deichbrede.
Vor diesen Hintergrund wurde 2022 das Straßen- und Wegekonzept derart fortgeschrieben, als dass auch die bisher als BauGB eingestuften Maßnahmen aufgenommen wurden, um eine potenzielle Förderung der Maßnahmen nach dem KAG beim Land beantragen zu können
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Zum 01.04.2023 wurde das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (25 Jahre Regelung) wieder aufgehoben. Zum 01.01.2024 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen verabschiedet. Damit sind die Beschlüsse zum Straßen- und Wegekonzept gegenstandslos.

Gemäß Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist u.a. der Herstellungsaufwand für Straßen und Wegen beitragsfähig, die der Erschließung von Grundstücken dienen. Dabei müssen bestimmte Merkmale gegeben sein, damit eine Straße als endausgebaut gilt:
a)    Die Straßenflächen stehen im Eigentum der Stadt
b)    Es gibt betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen.
c)    Fahrbahn, Gehwege und Mischflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster oder ähnlichem Material aufweisen
d)    Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind.
e)    Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich darüber hinaus aus dem Bauprogramm.
Insbesondere die Punkt b) bis d) liegen bei der Deichbrede derzeit nicht vor, so dass es sich im Bestand um eine Straße im Erstausbau handelt und damit bei Ausbau der Straße eine gesetzliche Beitragserhebung nach BauGB nach sich zieht.


Darüber hinaus wurde das Thema Parken/ Anzahl an Stellplätzen auch mit Blick auf Veranstaltungen in der Gemeindehalle oder beim Kindergarten diskutiert. Insbesondere das Parken gegenüber vorhandenen Zufahrten wird als problematisch erachtet. Auch die zukünftige Benutzbarkeit vorhandener Zufahrten mit größeren Fahrzeugen wurde teilweise kritisch gesehen.
Erläuterung der Verwaltung: Zum Bestandteil einer Straße gehören in gewissem Umfang auch Stellplätze im öffentlichen Raum, um z.B. Gästen, Besuchern, Handwerkern eine Möglichkeit zum Parken zu geben. 
Aufgrund der Diskussion prüft die Verwaltung im weiteren Verfahren mögliche Alternativen zur bisherigen Entwurfsplanung. Das Ergebnis wird an dieser Stell zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Darüber hinaus werden insbesondere die Anwohner um Mitteilung gebeten, die ihre Zufahrten regelmäßig mit größeren Fahrzeugen nutzen (am Besten Abmessungen der Fahrzeuge mit angeben). So kann die Verwaltung anhand von sog. Schleppkurven die zukünftige Situation gezielt überprüfen.


Es wurde nachgefragt, welche Einsparmöglichkeiten die Verwaltung bei dem Entwurf sieht und welche Mindeststandards eine Straße aufweisen muss.
Erläuterung der Verwaltung: Es handelt sich bereits um einen möglichst kostenreduzierten Entwurf. Kleine Einsparpotenziale ggf durch Wegfall einzelner Bäume oder ein bis zwei Lampenstandorten werden im weiteren Verfahren geprüft. Hinsichtlich der Mindeststandards einer Straße wird auf die oben genannten Merkmale einer endausgebauten Straße verwiesen.
 


Anliegerbeteiligung

Die Stadt Lemgo plant, voraussichtlich in 2026 den Straßenendausbau der Deichbrede vorzunehmen. Dazu erhalten Sie als Eigentümer*in der angrenzenen Grundstücke oder Anwohner*in in der Zeit vom 25.06. - 10.08.2025 die Möglichkeit, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. 

Die vorliegenden Entwurfplanungen zum Straßenbau sind als Lageplan und Ausbauquerschnitt beigefügt. Darüber hinaus sind weitere Informationen in einer Präsentation zusammengefasst.

Als Eigentümer oder Anwohner haben Sie über das folgende Formular die Möglichkeit Fragen, Anregungen und Hinweise zur Planung an die Verwaltung zu richten. 

Der Fragebogen und die Unterlagen sind ab dem 25.06.2025 freigeschaltet.

Kontakt

Alte Hansestadt Lemgo

Straßen und Entwässerung

Frau Rasche

Heustraße 36-38

32657 Lemgo

Tel: 05261/213-494

Email: s.rasche@lemgo.de

Datenschutzerklärung

Informationsblatt nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
bei der Alten Hansestadt Lemgo im Zuge der Anliegerbeteiligung bei Kanal- und Straßenbaumaßnahmen

– hier: Deichbrede

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Marktplatz 1 
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Fax: 0 52 61 - 21 32 15 
E-Mail: info@lemgo.de

Straßen und Entwässerung Lemgo

Datenschutzbeauftragte/r:

Die Datenschutzbeauftragte der Alten Hansestadt Lemgo
- persönlich -
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Am Lindenhaus 19 
32657 Lemgo 
Deutschland

Tel.: +49 52 61 252-533 
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Empfänger:

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Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte ist nicht vorgesehen.

Speicherdauer:

Laufzeit der Baumaßnahme

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Ihr Beschwerderecht (Art. 77) können Sie unter anderem bei der/dem Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wahrnehmen.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde: 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 38424-0,
Fax-Nr.: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

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Ein Profiling/ automatisierte Entscheidungsfindung seitens der Alten Hansestadt Lemgo findet nicht statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Präsentation
  • Lageplan
  • Ausbauquerschnitt
  • Allgemeine Stellungnahme
  • Lageplan_aktualisiert
  • Ausbauquerschnitt_aktualisiert
  • Präsentation II

Informationen

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