Kontakt
Fachbereich 51 - Kinder und Jugend
Stab Prävention
sachgebiet.praevention@stadt.leverkusen.de
Datenschutzerklärung
Information
nach Artikel 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Verantwortliche/r
Stadt Leverkusen
Fachbereich Kinder und Jugend
Goetheplatz 1 - 4
51379 Leverkusen
Telefon: 0214-406-5253
Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter der Stadt Leverkusen
Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen
E-Mail: datenschutz@stadt.leverkusen.de
Telefon: 0214 / 406 – 8829 oder – 8828
Zweck/e der Datenverarbeitung
Durchführung der „Woche der Kinderrechte“, mit dem Ziel Bürger*innen über Kinderrechte aufzuklären und auf ihre Bedeutung hinzuweisen
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a, Art. 7 DSGVO (Einwilligung)
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ihren Widerruf können Sie formlos postalisch oder per E-Mail an die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle (siehe oben) richten.
Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten; Folgen bei Nichtbereitstellung
Freiwillige Angaben im Rahmen der Kooperation einer Veranstaltungswoche; bei Nichtbereitstellung wird das Angebot aus der Veranstaltungswoche automatisch ausgeschlossen.
Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. In der Regel sind die Daten offensichtlich erforderlich. Bei Nichtbereitstellung der Daten können je nach Fall, Ordnungsgelder, keine Fall- oder Antragsbearbeitung bzw. keine Leistungsgewährung die Folge sein.
Dauer der Speicherung oder Aufbewahrungspflichten
Löschung der Daten der Einrichtungen und Institutionen 13 Monate nach Durchführung der Woche der Kinderrechte.
Löschung der Anmeldedaten der Bürgerinnen und Bürger 12 Monate nach Durchführung der Woche der Kinderrechte
Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht besteht grundsätzlich die Pflicht, die Unterlagen dem städtischen Archiv anzubieten (§ 10 Abs. 1, 4, 5 Archivgesetz NRW).
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände (Art. 21 DSGVO)
Diese Rechte können nach Art. 23 DSGVO, §§ 12 ff. Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen beschränkt werden. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Leverkusen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Leverkusen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 0211 / 38424 – 0
Internet: www.ldi.nrw.de
Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt und ist auch nicht geplant.