Bebauungsplan Gemeinde Lindlar Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - Nahversorger Hartegasse

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.08.2025 bis 23.09.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

A. Bekanntmachung der Beschlüsse über die Änderung des Geltungsbereiches, den Bebauungsplanentwurf und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8, Nahversorger Hartegasse, entsprechend der im Anlageplan gekennzeichneten Fläche zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

II. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - Nahversorger Hartegasse werden, wie in der beigefügten Wertungstabelle ausgeführt, zur Kenntnis genommen.

III. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 BauGB den von der Verwaltung vorgelegten Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 8, Nahversorger Hartegasse, nebst Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf nebst Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die BGW (Bau-, Grundstücks- und Wirtschaftsförderungs-GmbH der Gemeinde Lindlar) plant zur Sicherstellung der Nahversorgung im Lindlarer Ortsteil Hartegasse und zur Befriedigung der Wohnraumnachfrage im Gemeindegebiet östlich des Ortskerns von Hartegasse und südlich der Sülztalstraße (L 284) auf dem Flurstück 251 (Flur 76, Gemarkung Breun) den Bau einer Wohn- und Geschäftsbebauung mit einem Nahversorger im Erdgeschoss und darüberliegenden Wohnungen.

Der vorgesehene vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nicht konform mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes: Planungsrechtlich erforderlich ist die Umwandlung von derzeit gemischten Bauflächen in Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Ruhender Verkehr, Parkplatz“ sowie Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kita“, von derzeit Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft in gemischte Bauflächen sowie der Darstellung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplatz".

Im Rahmen der weiteren Planaufstellung ist der Flächennutzungsplan an die beabsichtigte Nutzung anzupassen. Dieses Änderungsverfahren wird als 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lindlar im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Zielvorstellungen verfolgt:

▪ die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs mit Nahrungs- und Genussmitteln zur langfristigen Sicherung der Nahversorgung auf einem Standort, der eine siedlungsintegrierte Lage aufweist und sich innerhalb eines fußläufigen Einzugsbereichs von 700 m zur nutzenden Bevölkerung befindet,

▪ die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung neuen Wohnraumes zur Deckung des allgemeinen Wohnbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Wohnbedürfnisse für junge Leute und Senioren sowie

▪ die Herstellung einer attraktiven Ortsrandabrundung im südlichen Bereich des Ortes zwischen Landesstraße und Sülzbachtal durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung.                                                                                                                                                       

B. Veröffentlichung im Internet und Auslegung des Bebauungsplans (Entwurf)         

Der vorgenannte Plan mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 20.08.2025 bis einschließlich 23.09.2025 im Internet unter https://www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/bauen-und-wohnen/planen/oeffentlichkeitsbeteiligung/bebauungsplaene/laufende-bebauungsplanverfahren.html sowie

https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1016846 veröffentlicht. Ferner können die Unterlagen der Veröffentlichung auch im Internet über das Landesportal unter https://www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Lindlar, Borromäusstraße 1, im Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt (2. Obergeschoss) auf dem Flur gegenüber den Zimmern Nr. 215 und 216 sowie in Zimmer 226, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar während der Dienststunden von:

montags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

sowie dienstags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Ergebnisse aus den Verfahrensschritten gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB mit im Internet veröffentlicht werden und öffentlich ausliegen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (nicole.mirgeler@lindlar.de oder

https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1016846 ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter https://www.lindlar.de/politik-und-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/uebersicht.html eingesehen werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem DSG NRW. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (https://www.lindlar.de/datenschutz.html) und dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt, zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Mirgeler, Gemeindeentwicklung, Tel. 02266 – 96 332, E-Mail: nicole.mirgeler@lindlar.de, Postanschrift: Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar.

Bekanntmachungsanordnung

Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW.S. 741) bestätigt, dass der Wortlaut der zitierten Beschlüsse in der anliegenden Bekanntmachung mit den Beschlüssen des Bau- und Planungsausschusses vom 10.07.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß §§ 2 sowie 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit gem. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BekanntmVO angeordnet.

Auf die Wirkung des § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird hingewiesen.

Lindlar, den 13.08.2025

Dr. Georg Ludwig

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Lindlar

Gemeindeentwicklung

Nicole Mirgeler

Borromäusstr. 1

51789 Lindlar

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung (Datenschutz | Beteiligung NRW) gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

nach Art. 13 und 14 DSGVO

Hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 – Nahversorger Hartegasse

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Gemeinde Lindlar, Der Bürgermeister

Anschrift:                    Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar

E-Mail-Adresse:          info@lindlar.de

Telefonnummer:         +49 2266 96 0

1.2 Name und Kontaktdaten des*der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        Oberbergischer Kreis, Herr Uwe Kaldeich

Dienstanschrift:          Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach

E-Mail-Adresse:          uwe.kaldeich@obk.de

Telefonnummer:         +49 2261 88 1409

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lindlar.

Im Rahmen dessen sind die Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4 BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 DSG NRW sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • zuständigem Fachausschuss und Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind

Personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) werden zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Lindlar anonymisiert aufgeführt.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Weitere Hinweise

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Lindlar (Datenschutz (lindlar.de)).

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