Flächennutzungsplan Gemeinde Lindlar Erneute Beteiligung

Neuaufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Lindlar - erneute Veröffentlichung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.02.2026 bis 18.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

über die erneute Veröffentlichung des Entwurfs zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und Einholung der Stellungnahmen

A. Bekanntmachung der Beschlüsse über Abwägung, Änderungsfassung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und die erneute Veröffentlichung und Einholung der Stellungnahmen

Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 03.02.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Die fortgeschriebenen Wertungstabellen zu den bisherigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch alter Fassung (BauGB a.F.) werden zur Kenntnis genommen.

II. Gemäß § 2 BauGB wird die von der Verwaltung vorgelegte Änderungsfassung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.

III. Gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird beschlossen, eine erneute Beteiligung zur Änderungsfassung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit den zu den geänderten/ergänzten Teilen vorliegenden umweltbezogenen Informationen durchzuführen und die Verwaltung beauftragt, die Unterlagen im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten/ergänzten Teilen zugelassen (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Zuge der Genehmigungsprüfung durch die Bezirksregierung Köln wurden Änderungen am Entwurf erforderlich, die nicht lediglich klarstellenden oder redaktionellen Charakter haben, sondern nach § 4a Absatz 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und ein erneutes Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich machen.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen/Ergänzungen nicht berührt, weil diese Änderungen nicht in das gesamte gemeindliche Plankonzept eingreifen bzw. die angestrebte städtebauliche Ordnung ändern würden.

Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lindlar ist in dem nachstehend verkleinerten abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet:

B. erneute Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (Entwurf zweite Änderungsfassung)

Der vorgenannte Änderungsentwurf mit seiner Begründung und dem Umweltbericht, Flächensteckbriefen und –bewertungen, weiteren Erläuterungen (Karten) u.a. zu Neuausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächen sowie den zu den geänderten Teilen eingegangenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 11.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026 im Internet unter https://www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/bauen-und-wohnen/planen/oeffentlichkeitsbeteiligung/flaechennutzungsplaene/laufende-flaechennutzungsplanverfahren.html  sowie

https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1022137 veröffentlicht. Ferner können die Unterlagen der Veröffentlichung auch im Internet über das Landesportal unter https://www.bauleitplanung.nrw.de  eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Lindlar, Borromäusstraße 1, im Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt (2. Obergeschoss) auf dem Flur gegenüber den Zimmern Nr. 215 und 216 sowie in Zimmer 226, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar während der Dienststunden von: montags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie dienstags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Übersicht der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen zu den geänderten / ergänzten Teilen:

Es wird darauf hingewiesen, dass auch die bisherigen Ergebnisse aus den Verfahrensschritten gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB mit im Internet veröffentlicht werden und öffentlich ausliegen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (fnp-neuaufstellung@lindlar.de oder

https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1022137) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu jenen Teilen vorgebracht werden, die geändert oder ergänzt wurden. Dabei handelt es sich um folgende Inhalte/Bereiche:

  • Änderungen in den Flächendarstellungen in den Bereichen Oberhabbach, Heibach, Welzen, Linde -Am Bahnhof, Lindlar -Sportanlagen sowie
  • Ergänzung der maximal zulässigen Verkaufsflächen (VK) in den Sondergebieten Einzelhandel (SO 04 –SO 06) in der Planlegende.

Diese Änderungen sind in der Planzeichnung entsprechend ausgewiesen. Auch die klarstellenden und redaktionellen Anpassungen, die nicht das Erfordernis einer erneuten Beteiligung begründen und zu denen keine Stellungnahmen erfolgen sollen, sind kenntlich gemacht.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter https://www.lindlar.de/politik-und-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/uebersicht.html eingesehen werden.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Mirgeler, Stabsstelle Gemeindeentwicklung, Tel. 02266 – 96 332, E-Mail: nicole.mirgeler@lindlar.de, Postanschrift: Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem DSG NRW. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (https://www.lindlar.de/datenschutz.html) und dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht wird und öffentlich ausliegt, zu entnehmen.

Bekanntmachungsanordnung                                                                                                        

Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW.S. 741) bestätigt, dass der Wortlaut der zitierten Beschlüsse in der anliegenden Bekanntmachung mit den Beschlüssen des Bau- und Planungsausschusses vom 03.02.2026 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.                                     

Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß §§ 2 sowie 4a Abs. 3 in Verbindung mit 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit gem. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BekanntmVO angeordnet.

Auf die Wirkung des § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird hingewiesen.

Lindlar, den 05.02.2026

Sven Engelmann

Bürgermeister

Kontakt

Frau Nicole Mirgeler
Telefon: +49 2266 96 - 332
E-Mail: FNP-Neuaufstellung@lindlar.de

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung (Datenschutz | Beteiligung NRW) gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

nach Art. 13 und 14 DSGVO

Hier: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lindlar

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Gemeinde Lindlar, Der Bürgermeister

Anschrift:                    Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar

E-Mail-Adresse:          info@lindlar.de

Telefonnummer:         +49 2266 96 0

1.2 Name und Kontaktdaten des*der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        Oberbergischer Kreis, Herr Uwe Kaldeich

Anschrift:                    Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach

E-Mail-Adresse:          uwe.kaldeich@obk.de

Telefonnummer:         +49 2261 88 1409

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lindlar.

Im Rahmen dessen sind die Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 DSG NRW sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • zuständigem Fachausschuss und Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind

Personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) werden zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Lindlar anonymisiert aufgeführt.

Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 6 BauGB). Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Zur Wahrung ihrer Aufgaben nach § 6 BauGB erhält die Genehmigungsbehörde die Daten in nicht anonymisierter Form.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Weitere Hinweise

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Lindlar (Datenschutz (lindlar.de)).

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