Bebauungsplan Gemeinde Lindlar Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 65, Zentraldeponie Leppe / Metabolon-Ost

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.04.2026 bis 03.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Anlageplan 2 Bebauungsplan Nr. 65, Zentraldeponie Leppe / Metabolon-Ost

Bebauungsplan Nr. 65 – Zentraldeponie Leppe / Metabolon Ost

A. Bekanntmachung der Beschlüsse über den Entwurf und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 65 - Zentraldeponie Leppe / Metabolon-Ost werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle ausgeführt, zur Kenntnis genommen.

II. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 BauGB den von der Verwaltung vorgelegten Bebauungsplanentwurf Nr. 65 - Zentraldeponie Leppe / Metabolon-Ost, nebst Begründung und Umweltbericht. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgende Zielvorstellung verfolgt: die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Büro-, Seminar- und Ausstellungsgebäudes sowie von fünf „Demonstrationsbauten (Tiny Houses) für zirkuläres und recycelbares Bauen“.

Der vorgesehene Bebauungsplan ist nicht konform mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Dieses Änderungsverfahren wird als 83. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lindlar im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.                                                                                                                                              

B. Veröffentlichung im Internet und Auslegung des Bebauungsplans (Entwurf)         

Der vorgenannte Plan mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 29.04.2026 bis einschließlich 03.06.2025 im Internet unter https://www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/bauen-und-wohnen/planen/oeffentlichkeitsbeteiligung/bebauungsplaene/laufende-bebauungsplanverfahren.html sowie

https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1025639 veröffentlicht. Ferner können die Unterlagen der Veröffentlichung auch im Internet über das Landesportal unter https://www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Lindlar, Borromäusstraße 1, im Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt (2. Obergeschoss) auf dem Flur gegenüber den Zimmern Nr. 215 und 216 sowie in Zimmer 222, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar während der Dienststunden von:

montags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

sowie dienstags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Ergebnisse aus den Verfahrensschritten gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB mit im Internet veröffentlicht werden und öffentlich ausliegen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (bauleitplanung@lindlar.de oder

https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1025639) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter https://www.lindlar.de/politik-und-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/uebersicht.html eingesehen werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem DSG NRW. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (https://www.lindlar.de/datenschutz.html) und dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt, zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Anne Otten, Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt, Tel. 02266 – 96 305, E-Mail: anne.otten@lindlar.de, Postanschrift: Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar.

Bekanntmachungsanordnung

Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW.S. 741) bestätigt, dass der Wortlaut der zitierten Beschlüsse in der anliegenden Bekanntmachung mit den Beschlüssen des Bau- und Planungsausschusses vom 14.04.2026 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß §§ 2 sowie 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit gem. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BekanntmVO angeordnet.

Auf die Wirkung des § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird hingewiesen.

Lindlar, den 23.04.2026

Sven Engelmann

Bürgermeister der Gemeinde Lindlar

Kontakt

Gemeinde Lindlar

Borromäusstraße 1

51789 Lindlar

Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt

Frau Anne Otten

Tel.: 02266-96 305

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung (Datenschutz | Beteiligung NRW) gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

nach Art. 13 und 14 DSGVO

Hier: Bebauungsplan Nr. 65, „Zentraldeponie Leppe / Metabolon-Ost“

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Gemeinde Lindlar, Der Bürgermeister

Anschrift:                    Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar

E-Mail-Adresse:          info@lindlar.de

Telefonnummer:         +49 2266 96 0

1.2 Name und Kontaktdaten des*der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        Oberbergischer Kreis, Herr Uwe Kaldeich

Dienstanschrift:          Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach

E-Mail-Adresse:          uwe.kaldeich@obk.de

Telefonnummer:         +49 2261 88 1409

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lindlar.

Im Rahmen dessen sind die Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4 BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 DSG NRW sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

Gegenstände

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