Bebauungsplan Gemeinde Lindlar Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7, Neubau einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung in Lindlar-Welzen

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 13.05.2026 bis 12.06.2026
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Anlagenplan 2 VBP Nr. 7, Neubau einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung in Lindlar-Welzen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 – Neubau einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung in Lindlar-Welzen –


A. Bekanntmachung der Beschlüsse über die Aufstellung, Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 folgenden Beschluss gefasst:

I. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung wird eingeleitet. Zur Durchführung des Verfahrens beauftragt der Vorhabenträger in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ein externes Stadtplanungsbüro.

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

2. Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses

2.1 Planbenennung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VBB Nr. 7 wird mit dem Namen „Neubau einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung in Lindlar-Welzen” versehen.

2.2 Erweiterung des zukünftigen Geltungsbereichs

Der zukünftige Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VBB Nr. 7 umfasst in der Gemarkung Tüschen, Flur 1, zusätzlich zum Vorhabengrundstück (Flurstück Nr. 1249) auch einen Teil des Flurstücks Nr. 1131 – nämlich den Straßenabschnitt auf der Frontlänge des Vorhabengrundstücks. Die genaue Abgrenzung des zukünftigen Geltungsbereichs ergibt sich aus Anlage 1, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Der Aufstellungsbeschluss (§ 2 Absatz 1 BauGB) vom 20.04.2021 wird hiermit ergänzt um die Inhalte der voranstehenden Ziffern 2.1 und 2.2.

4. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Gemeindeverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB mit den Anlagen 1 bis 5 durchzuführen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorhabenträger plant den Neubau einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung in Lindlar-Welzen. Hierzu soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBB Nr. 7) aufgestellt werden.

Ziel der Planung ist die Errichtung einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung, bei Dächern mit einer Neigung von bis zu 20 Grad mit extensiver Dachbegrünung. Durch die Einrichtung eines Vorplatzes sowie eines Hofes samt Zufahrt und Stellplätzen werden weitere Flächen teilversiegelt (Schotter, Kies oder Rasengittersteine). Auf der südlichen Grundstücksfläche soll zudem ein Löschwasserteich gebaut werden. Zur Kompensation der Eingriffe und zur Eingrünung der Betriebsstätte wird entlang der östlichen und südlichen Flurstückgrenze eine Wildhecke angelegt und die südliche Flurstückshälfte zu einer Streuobstwiese entwickelt. Die verbleibenden nicht überbauten Flächen werden als Grasfluren angelegt.

B. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Das städtebauliche Konzept für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird nebst Vorentwurfsbegründung, ASP1, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Anlageplan, und Plankonzept im Internet unter

https://www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/bauen-und-wohnen/planen/oeffentlichkeitsbeteiligung/bebauungsplaene/laufende-bebauungsplanverfahren.html, auf dem zentralen Landesportal https://www.bauleitplanung.nrw.de sowie dem Beteiligungsportal des Landes NRW unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1026318  

in der Zeit vom 13.05.2026 bis einschl. 12.06.2026 veröffentlicht.

Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes im Rathaus der Gemeinde Lindlar, Borromäusstraße 1, im Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt (2. Oberge-

schoss) auf dem Flur gegenüber den Zimmern Nr. 215 und 216 sowie in Zimmer 226, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen, und zwar während der Dienststunden von:

Montags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (bauleitplanung@lindlar.de oder https://beteiligung.nrw.de/portal/lindlar/beteiligung/themen/1026318) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter https://www.lindlar.de/politik-und-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/uebersicht.html eingesehen werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem DSG NRW. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (https://www.lindlar.de/datenschutz.html) und dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht wird und öffentlich ausliegt, zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Ertelt, Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt, Tel. 02266 – 96 307, E-Mail: tim.ertelt@lindlar.de, Postanschrift: Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar.

Bekanntmachungsanordnung

Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW.S. 741) bestätigt, dass der Wortlaut der zitierten Beschlüsse in der anliegenden Bekanntmachung mit den Beschlüssen des Bau- und Planungsausschusses vom 20.04.2021 und 04.02.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß §§ 2 sowie 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit gem. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 BekanntmVO angeordnet.

Auf die Wirkung des § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird hingewiesen.

Lindlar, den 07.05.2026

Sven Engelmann

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Lindlar

Borromäusstraße 1

51789 Lindlar

Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt

Herr Tim Ertelt

Tel.: 02266-96 307

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung (Datenschutz | Beteiligung NRW) gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

nach Art. 13 und 14 DSGVO

Hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Neubau einer Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung in Lindlar-Welzen"

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Gemeinde Lindlar, Der Bürgermeister

Anschrift:                    Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar

E-Mail-Adresse:          info@lindlar.de

Telefonnummer:         +49 2266 96 0

1.2 Name und Kontaktdaten des*der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        Oberbergischer Kreis, Herr Uwe Kaldeich

Dienstanschrift:          Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach

E-Mail-Adresse:          uwe.kaldeich@obk.de

Telefonnummer:         +49 2261 88 1409

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lindlar.

Im Rahmen dessen sind die Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4 BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 DSG NRW sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

Gegenstände

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