Bebauungsplan Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 60, 3. Änderung im Bereich der „Ringstraße“ in Lohmar-Donrath

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Lageplan: Bebauungsplan Nr. 60, 3. Änderung

Bebauungsplan Nr. 60, 3. Änderung

„Ringstraße“ in Lohmar – Donrath
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

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Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2023 die Offenlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 im Bereich „Ringstraße“ in Lohmar-Donrath mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 umfasst die Grundstück Gemarkung Halberg, Flur 3 die Flurstücke 436, 437, 447, 448, 449, 450, 451 vollständig und das Flurstück 435 teilweise. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Das Plangebiet umfasst ca. 0,46 ha.

Die betroffenen Grundstücke liegen fast vollständig im förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der der Agger. Der Flächennutzungsplan wurde mit der Neuaufstellung 1997 an dieser Stelle bereits angepasst und stellt den Großteil des Überschwemmungsgebietes als landwirtschaftliche Fläche dar, was auch der tatsächlichen Nutzung entspricht.

Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 ist es Rechtssicherheit zu schaffen, um im Sinne des Hochwasserschutzes die betroffenen Grundstücke zukünftig dauerhaft von baulichen Anlagen freizuhalten. Für ein Grundstück, welches vollständig außerhalb des Überschwemmungsgebiets bzw. Hochwasserrisikogebiets liegt, bereits bebaut ist auch weiterhin zukünftig bebaut werden kann, werden überwiegend die bestehenden Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans übernommen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60, 3. Änderung, „Ringstraße“, seine Begründung, der Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind vom

20. September 2023 bis einschließlich 20. Oktober 2023

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter  www.lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar, Bauaufsichts- und Planungsamt, 2 OG, 53797 Lohmar, Hauptstraße 27 - 29 während der Dienststunden

Montags                                  von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstags   von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar erfolgen (Planung@Lohmar.de). Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB liegen vor und werden mit dem Entwurf des Bebauungsplanes 60, 3. Änderung, „Ringstraße“ öffentlich ausgelegt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Umweltbericht mit Inhalten zu Schall, Luftschadstoffen und Gerüchen, Lichtemissionen und –immissionen, Erschütterungen, Störfallbetriebe, Erdbeben, Starkregenereignisse, Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten.
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg/ Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW vom 21.04.2023 mit Hinweisen zu bestehenden und bereits erloschenen Bergwerksfeldern.
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 03.05.2023 mit Hinweisen zu Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz.

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Umweltbericht mit Inhalten zur Auswirkung auf Artenschutz, Pflanzen und biologische Vielfalt.

Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • Umweltbericht mit Inhalten zu im Plangebiet anzutreffenden Bodenarten sowie zu Grund- und Oberflächenwasser.

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Umweltbericht mit Inhalten zu Luft, Luftqualität und Klima.

Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Umweltbericht mit Inhalten zum bestehenden Landschafts-/ Ortsbild, insbesondere den Erhalt des landschaftlich geprägten Erscheinungsbildes.

Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Umweltbericht mit Inhalten zu Bau- und Bodendenkmälern, Abrissarbeiten und Nutzung natürlicher Ressourcen.


Hinweis:

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss, den der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 24.08.2023 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Lohmar, 06.09.2023

gez.

Claudia Wieja           
Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Rebecca Theren
Telefon: 02246 15-347

und

Frau Sabine Schibrowski
Telefon: 02246 15-333
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen.

Status

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.09.2023 bis 20.10.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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