Flächennutzungsplan Stadt Lohmar Frühzeitige Beteiligung

40. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Birk

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.07.2024 bis 07.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Sonderausschuss Birk des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Beschluss zur Durchführung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich in Lohmar-Birk gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich der 40. FNP-Änderung umfasst eine ca. 10.500 m² große Fläche im Süden des Ortsteils Birk.

Das Plangebiet wird

  • im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen,
  • im Süden durch einen im Ausbau befindlichen Wirtschaftsweg und
  • im Westen durch die Kierbachstraße (K 13) und landwirtschaftliche Flächen, die künftig durch den Neubau der Feuerwehr bebaut sein werden

begrenzt.

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der FNP-Änderung sind in der Plan-Zeichnung dargestellt.

Mit der 40. Änderung des Flächennutzugsplans (FNP) ist die Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen am südlichen Rand des Ortsteils Birk vorgesehen. Das verbindliche Planungsrecht wird über den Bebauungsplan Nr. 47.1 „Feuerwehr Birk“, der zudem die Neuerrichtung des Gerätehauses der Feuerwehr Birk beinhaltet, geschaffen. 

Der für die PV-Freiflächenanlagen vorgesehene Grundstücksteil ist im rechtswirksamen FNP als Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“ dargestellt und soll mit der 40. FNP-Änderung entsprechend zur Festsetzung im Bebauungsplan in eine Fläche für Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien geändert werden. Die Fläche für die Errichtung der Feuerwehr kann aus dem aktuellen FNP entwickelt werden und ist daher nicht Bestandteil der FNP-Änderung.

Mit der Darstellung einer ca. 10.500 m² großen Fläche für PV-Anlagen wird ein Beitrag zur Erzeugung regenerativer Energie und damit zu der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende geleistet. Die Bundesregierung hat beschlossen, als Energiequelle für die Verstromung bis zum Jahr 2025 40 bis 45 Prozent aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 80 Prozent steigen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und damit herzlich zur Beteiligung eingeladen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Der Vorentwurf und die Begründung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans in Lohmar-Birk sind in der Zeit

vom 03. Juli bis einschließlich 07.08.2024

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden 

Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstags   von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan zu einem späteren Zeitpunkt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegt. Dieser Termin wird rechtzeitig im Aushang der Stadt Lohmar sowie im Internet unter dem Bereich - Bekanntmachungen - bekannt gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss, den der Sonderausschuss Birk der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 20.06.2024 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter www.Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß § 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter www.lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Lohmar, 28.06.2024

gez. 

Claudia Wieja

Kontaktperson

Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar

Frau Rebecca Theren

02246-15 347

Datenschutzerklärung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen.

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