Innenbereichssatzung Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

1. Erweiterung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Lohmar - Stöcken

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.07.2025 bis 20.08.2025
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Planzeichnung

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13 BauGB für die 1. Erweiterung der Innenbereichssatzung Stöcken gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Lohmar-Stöcken gefasst.

Der Geltungsbereich der 1. Erweiterung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Lohmar - Stöcken gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wurde auf Anregung des Rhein-Sieg-Kreises, um die Kompensationsflächen erweitert und umfasst nun eine Fläche von insgesamt 1.048 m². Die Fläche aus dem Flurstück 366, Flur 19, Gemarkung Honrath setzt sich aus einer Baufläche mit einer Größe von ca. 385 m² und einer Fläche für Kompensationsmaßnahmen gem. § 9 Abs. 24 b BauGB mit einer Größe von ca. 663 m² zusammen.

Das Flurstück 366 liegt südöstlich an der Ortsdurchfahrt Stöcken und befindet sich zwischen den Wohngebäuden Stöcken 35 und 40. Weiter südlich liegt eine forstwirtschaftliche Fläche, die Stöcken von dem im Tal liegenden Ortsteil Jexmühle abgrenzt.

Anlass für die Aufstellung der 1. Erweiterung der Innenbereichssatzung Stöcken war ein Bürgerantrag, dessen Ziel es ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern zu schaffen. Da die betroffenen Grundstücksflächen derzeit planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten sind und eine Wohnbebauung hier nicht zulässig ist, sollen durch die Einbeziehung der Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stöcken gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) die Bebaubarkeit der Grundstücksflächen mit drei Wohngebäuden ermöglicht werden.

Kontakt

Frau Claudia Peter
Telefon: 02246 15-343
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Frau Kerstin Tillmann
Telefon: 02246 15-344
E-Mail: Planung@Lohmar.de

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