Bebauungsplan Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46.1 in Lohmar-Birk im Bereich "Im Dellchen/Zum Hasenberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.07.2025 bis 17.08.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 den Beschluss über die Offenlage für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46.1 in Lohmar-Birk im Bereich „Zum Hasenberg“ und „Im Dellchen“ gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB gefasst.

Das Plangebiet liegt zentral im Siedlungsbereich des Stadtteils Birk der Stadt Lohmar.
Das ca. 0,19 ha große Plangebiet umfasst in Gemarkung Inger, Flur 2, die Flurstücke 732 (tlw.) und 734.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch Friedhof,
  • im Osten durch die Straße „Zum Hasenberg“ und angrenzende Wohngebiete,
  • im Süden durch die Straße „Im Dellchen“ und angrenzende Wohngebiete,
  • im Westen durch die Sporthalle und das Bürgerzentrum Birk.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es die ehemalige Friedhofs-Erweiterungsfläche östlich des Bürgerzentrums für preisgebundenen Mietwohnungsbau zu entwickeln. Es 21 Wohnungen unterschiedlicher Größe sowie ebenerdige Stellplätze vorgesehen werden.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des aufzustellenden B-Planes „Grünfläche Friedhof“ dar. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Entwurf besteht aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung. Zudem wurde die artenschutzrechtliche Prüfung 1, das Bodengutachten, die Verkehrsuntersuchung, die Verkehrsuntersuchung zur Ermittlung der verkehrlichen Kennwerte gem. RLS2019, das Schalltechnisches Prognosegutachten zum Bürgerzentrum und Turnhalle und das Schalltechnische Prognosegutachten zum Bebauungsplan erarbeitet.   
Die aufgeführten Unterlagen sind

vom 16. Juli 2025 bis einschließlich 17. August 2025

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden 

Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstags   von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46.102 in Lohmar-Birk im Bereich „Im Dellchen“ und „Zum Hasenberg“ öffentlich ausgelegt. 

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

  • Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, 25.04.2025
  • Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Bevölkerungsschutz, Brandschutzdienstelle, 28.04.2025
  • RheinNetz GmbH, 05.05.2025
  • Stadtwerke Lohmar, 06.05.2025
  • Aggerverband, 08.05.2025
  • LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 12.05.2025
  • Deutsche Flugsicherung, 13.05.2025
  • Vodafone West GmbH, 21.05.2025
  • Bezirksregierung Arnsberg, 26.05.2025
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, 27.05.2025
  • Rhein-Sieg-Kreis, Referat Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung, 04.06.2025

Folgende Arten umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Licht- und Luftimmissionen
  • Sicherheit, Beleuchtung, Sichtschutz, Sichtfelder, Emissionen und Lärmschutz
  • Erforderliche Löschwassermenge

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 mit Aussagen zur Betroffenheit planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten

Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • Bericht der Kampfmittelüberprüfung mit Aussagen zum möglichen Vorkommen von Kampfmitteln
  • Bodenarten, Fläche und Flächeninanspruchnahme sowie zu Grund- und Oberflächenwasser
  • Abwasserbeseitigung
  • Bestehende bzw. bereits erloschene Bergwerksfeldern

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Kleinklima, Mikroklima und Luftschadstoffen

Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Bestehendes Landschafts-/ Ortsbild

Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Bau- und Bodendenkmälern

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss über die Offenlage für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46.1 in Lohmar-Birk im Bereich „Zum Hasenberg“ und „Im Dellchen“ gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, den der Rat der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 09.07.2025 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß § 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Lohmar, 14.07.2025

gez. 

Claudia Wieja
Bürgermeisterin

Kontakt

Frau Rebecca Theren
Telefon: 02246 15-347
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Datenschutzerklärung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen.

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