Flächennutzungsplan Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

37. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-West im Bereich Sülzaue

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 05.02.2026 bis 09.03.2026
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-West im Bereich Sülzaue gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich der 37. FNP-Änderung umfasst eine ca. 0,73 ha große Fläche im Westen des Stadtgebietes, unmittelbar an der Grenze zu Rösrath.

Das Plangebiet wird begrenzt:

• im Norden durch die Stadtgrenze zu Rösrath,

• im Osten durch die Sülztalstraße,

• im Süden durch die Flächen des Krewelshofes und

• im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die genauen Abgrenzungen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplans soll auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtliche Voraussetzung für die Sicherung und Erweiterung des Bauerngut Sülzaue geschaffen werden. Durch die angestrebten Nutzungen sollen Mehrwerte in den regionalen wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten sowie für den Tourismus und die Freizeitaktivitäten in der Region und speziell in Lohmar entstehen. Das geplante Nutzungs- und Bebauungskonzept sieht eine enge Verknüpfung mit dem Naturraum der Sülz und des Gammersbaches vor. Die Planung im Einklang mit dem vor-handenen Landschaftsraum und insbesondere dem Überschwemmungsgebiet der Sülz soll dabei eine zentrale Funktion erhalten. Das Planvorhaben ist nicht aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Zur Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts ist daher die Änderung des FNP erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76.2 „Sülzaue“.

Die bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans (Fläche für die Landwirtschaft) soll im Rahmen der 37. Flächennutzungsplanänderung durch die Darstellung ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Regionale Manufakturwerkstätten und Verkauf“ ersetzt werden.

Der Entwurf besteht aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht. Zudem wurde die Artenschutzrechtliche Prüfung 1 und Prüfung 2, das Hydrogeologisches Gutachten sowie die Verträglichkeitsuntersuchung zu den Einzelhandelsnutzungen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-West im Bereich Sülzaue erarbeitet. Die aufgeführten Unterlagen sind

vom 5. Februar 2026 bis einschließlich 9. März 2026

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden 

Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstags    von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden mit dem Entwurf 37. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-West im Bereich Sülzaue öffentlich ausgelegt.

  1. Eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
  • RSK Brandschutzdienststelle - 30.09.2024
  • Rhein-Sieg Netz GmbH - 01.10.2024
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW - 09.10.2024
  • Vodafone West GmbH - 09.10.2024
  • D53 Bezirksregierung Köln - 10.10.2024
  • Deutsche Telekom Technik GmbH - 10.10.2024
  • Aggerverband - 11.10.2024
  • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH - 17.10.2024
  • Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW - 17.10.2024
  • Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft - 22.10.2024
  • Rheinische NETZGesellschaft mbH - 24.10.2024
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW - 25.10.2024
  • Rheinisch-Bergischer Kreis - 28.10.2024
  • RSK Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung - 29.10.2024
  • Landwirtschaftskammer NRW - 29.10.2024
  • Bezirksregierung Düsseldorf D26 Luftverkehr - 29.10.2024

Folgende Arten umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Aussagen zu Verkehrsbelastungen und Verkehrssicherheit
  • (Verkehrsuntersuchung, Dezember 2025)
  • Aussagen zu Immissionen aus Verkehr und Nutzung
  • Hinweise zu Abfallwirtschaft und Entsorgung
  • Aussagen zur Erdbebengefährdung
     

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Artenschutzprüfung Stufe I und II (UWEDO, Dezember 2023)
  • Bewertung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (§ 44 BNatSchG)
  • Hinweise zu nahegelegenen Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“)
  • Bewertung von Biotopen und Lebensräumen
     

Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlicher Böden
  • Aussagen zu Boden und Geologie
  • Hydrogeologisches Gutachten zur Niederschlagswasserbeseitigung (November 2025)
  • Aussagen zu Grund- und Oberflächenwasser
  • Hochwasser- und Starkregenvorsorge
  • Lage außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Aussagen zur Klimaanpassung, insbesondere zu Starkregenereignissen


Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Lage im Landschaftsschutzgebiet gemäß Landschaftsplan Nr. 10
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Bewertung der landschaftlichen Einbindung

Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zu Bau- und Bodendenkmälern
  • Vorhandene technische Infrastruktur (z. B. Leitungen)
  • Aussagen zu Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen

Kontakt

Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar

Herr Patrick Böning

02246 / 15 335

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen

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